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Baden-Württemberg

Zulassungssituation der Herbizide in BW

Seit dem 08.09.2021 gilt ein generelles Glyphosatverbot in Wasserschutzgebieten (WSG), Heilquellenschutzgebieten (QSG) und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten. Für die Saison 2022 stehen innerhalb von Baden-Württemberg neben den zugelassenen glyphosatfreien Produkten durch eine Genehmigung des LTZ Augustenberg zusätzliche Pflanzenschutzmittel zur Verfügung.

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Verschiedene Produkte ermöglichen in
Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten eine herbizidgestützte Unterstockstrategie.
Verschiedene Produkte ermöglichen in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten eine herbizidgestützte Unterstockstrategie.Pixabay
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Wie bereits in einer Sonderinfo im November 2021 (klick hier) detailliert dargestellt, gilt seit dem 08.09.2021 ein generelles Glyphosatverbot in Wasserschutzgebieten (WSG), Heilquellenschutzgebieten (QSG) und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten.

In den betroffenen Gebieten müssen somit viele Betriebe bereits für die Saison 2022 die bisherige Unterstockstrategie überdenken. Die vorrangige Nutzung mechanischer Verfahren kann generell und unabhängig vom Glyphosatverbot in WSG und QSG insbesondere in flacheren bzw. gut zu mechanisierenden Weinbergslagen eine praktikable Alternative darstellen. Kombinationen aus Mechanik und Herbizideinsatz sind ebenfalls denkbar. Wer aus betrieblichen Gründen weiterhin auf den Einsatz von Herbiziden setzt, sollte nachfolgende Informationen beachten.

Für die Saison 2022 stehen auf Antrag der Weinbauverbände Baden und Württemberg für Rebflächen in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten innerhalb von Baden-Württemberg neben den zugelassenen glyphosatfreien Produkten durch eine Genehmigung des LTZ Augustenberg zusätzlich die nachfolgenden Pflanzenschutzmittel zur Verfügung.

Produkt                                    Einsatzmöglichkeiten in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten

Shark                                         ab 3. Standjahr, abweichend von der Zulassung in allen Rebsorten genehmigt (*)

Quickdown                                ab 3. Standjahr, abweichend von der Zulassung in allen Rebsorten genehmigt (*)

Vorox F                                      abweichend von der Zulassung auch in Ertragsanlagen genehmigt (*)

Select 240 EC                            Gräserprodukt im Nachauflauf zur einmaligen Anwendung (*)

Focus Ultra                                Gräserprodukt im Nachauflauf zur einmaligen Anwendung (**)

(*) Befristete Genehmigung nach §22.2 PflSchG bis zum 31.12.2022 für Rebflächen in Wasserschutz- u. Heilquellenschutzgebieten und aufgrund der Gebietsgrenzen angeschnittene Flurstücke innerhalb von Baden-Württemberg.

(**) Befristete Genehmigung nach §22.2 PflSchG bis zum 31.12.2023 für Rebflächen in Wasserschutz- u. Heilquellenschutzgebieten und aufgrund der Gebietsgrenzen angeschnittene Flurstücke innerhalb von Baden-Württemberg.

Achtung ist geboten

Bitte beachten Sie ergänzend auch folgende Anmerkungen:

- Die über § 22.2 PflSchG genehmigten Produkte dürfen ausschließlich auf Flächen zum Einsatz kommen, die vom Glyphosatverbot innerhalb der Wasser- und Heilquellenschutzgebiete betroffen sind. Die Gebietsgrenzen der WSG und QSG sind zwingend zu beachten (siehe Kartendienst der LUBW bzw. Fiona). Lediglich angeschnittene Flurstücke dürfen auf der Gesamtfläche behandelt werden.

- Eine Flächenmeldung ist hierzu nicht erforderlich. Die Genehmigung deckt alle in der Weinbaukartei Baden und Württemberg gemeldeten Rebflächen in den betroffenen Gebieten ab. Die Genehmigung gilt somit für alle Betriebe und ist unabhängig von einer Mitgliedschaft bei einem der Weinbauverbände.

- In den nachfolgenden Übersichtstabellen sind die Wirkungsbereiche der einzelnen Produkte dargestellt. Nach dem Glyphosatverbot steht in WSG und QSG kein Totalherbizid mehr zur Verfügung. Die alternativen Herbizidprodukte können als „Bausteine“ einer mit Mechanik kombinierten Anwendung bzw. einer Kombinationsstrategie mit mehreren Herbiziden fungieren.

- Bei allen Herbizidanwendungen ist das Minimierungsgebot zwingend zu beachten und damit ein niedrig gehaltener Unterstockbewuchs zu tolerieren.

-Die Empfehlung einer allgemein gültigen glyphosatfreien Unterstockstrategie ist aufgrund der Standortunterschiede und der technischen Möglichkeiten der Betriebe nicht möglich. Aktuell liegen keine offiziellen Versuchsergebnisse aus dem Weinbau für eine glyphosatfreie Herbizidstrategie vor. Auf Anregung der Weinbauberatung werden in der kommenden Saison an verschiedenen Stellen von den Weinbauanstalten dahingehend Versuche durchgeführt.

FAZIT: Planen Sie rechtzeitig vor der Saison Ihr betriebliches Unterstockmanagement. Beachten Sie bei einem geplanten Herbizideinsatz stets das Minimierungsgebot! Nur bei einem sachgerechten Einsatz der nach §22.2 PflSchG genehmigten Herbizidprodukte besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der befristeten Genehmigungen. --> Weitere Informationen zu einer witterungsangepassten Unterstockstrategie werden zu gegebener Zeit über die regelmäßigen Rebschutzhinweise der Weinbauberatung veröffentlicht.

Alles Wissenswerte

Eine Übersicht zur gesamten Zulassungssituation, Wirksamkeiten, den zugelassenen Aufwandmengen der genannten Herbizide für die Saison 2022 finden Sie in den Tabellen unter folgendem Link: https://main-tauber-kreis.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E1099169198/MLR.LEL/PB5Documents/lratbb/Infoservice/Weinbau/Sonderhinweis%20vom%2004.%20Februar_korrigierte%20Fassung.pdf oder in der diesem Artikel angehängten PDF-Datei.

Sachkundefortbildung zum Weinbau in Wasserschutzgebieten

Die Veranstaltung „Aktuelle Regelungen für den Weinbau in Wasserschutzgebieten“ findet am Dienstag, den 22. Februar 2022 um 19.00 Uhr statt und richtet sich schwerpunktmäßig an Betriebe, die Rebflächen in Wasserschutz- und Quellschutzgebieten bewirtschaften.

Aktuell müssen durch das Glyphosatverbot in Wasser- und Quellschutzgebieten viele Weinbaubetriebe ihre seither gängige Unterstockstrategie überdenken. Bei der Veranstaltung werden die aktuellen rechtlichen Regelungen in den Wasserschutzgebieten u.a. im Zusammenhang mit der geänderten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung oder auch der Düngeverordnung vorgestellt. Empfehlungen zum integrierten Pflanzenschutz und zu weinbaulichen Maßnahmen bilden die weiteren inhaltlichen Schwerpunkte. Bei der Onlineveranstaltung referieren Tabea Ramsch, Dennis Silberzahn und Roland Zipf, die Moderation übernimmt Maximilian Ferner (alle Landratsamt Main-Tauber-Kreis).

Über den nachfolgenden Link melden Sie sich verbindlich für die Onlineveranstaltung am 22. Februar 2022 an. Durch die Anmeldung sind Sie mit der Speicherung und Weitergabe der Daten zur ausschließlichen Verwendung im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung einverstanden.

Die Teilnehmerzahl an der Sachkundefortbildung ist begrenzt. Bitte registrieren Sie sich bis spätestens 20. Februar über den nachfolgenden Link: https://main-tauber-kreis.webex.com/webappng/sites/main-tauber-kreis/meeting/register/b661179311c54610b228ba3adbc7329d?ticket=4832534b00000005badca329b05044a885d1d68a6599d50c872862f3f467ad4a99b4eae63572f4c6&timestamp=1644583761670&locale=de_DE.

Weitere Informationen zur Onlineveranstaltung finden Sie in der angehängten Datei dieses Artikels.

 

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