Pillnitzer Weinbautag erneut in Coswig
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Felix Hößelbarth vom Weinbauverband Sachsen gab neben einem Einblick in die aktuelle Arbeit der Schutzgemeinschaft auch einen Überblick über die aktuellen Themen auf Bundes- und EU-Ebene, die ebenfalls Auswirkungen auf den regionalen Weinbau haben. Die gute Nachricht zuerst: Auch künftig wird es Gelder zum Beispiel für Umstrukturierungsmaßnahmen oder die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen geben.
Allgemeine Agrarpolitik
Der Stragtegieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sieht allerdings unter anderem vor, dass Förderungen künftig stärker an nachhaltige Maßnahmen gekoppelt werden. So müssen beispielsweise ab 2023 Blühstreifen angelegt werden und es soll eine Prämie für den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel geben. Allerdings wurde dieser Verzicht im Rahmen der Ökolandbau-Förderung in der Vergangenheit mit höheren Zahlungen belohnt. Wie genau die Umsetzung der neuen GAP im Weinbau aussehen soll, ist aktuell noch unklar.
Auch in Sachen alkoholfreie und alkoholreduzierte Weine soll es Änderungen geben. So sollen teilweise entalkoholisierte weinartige Getränke küftig als g.?U. und g.?g.?A. Sachsen verkauft werden dürfen. Zudem wird die Zutatenliste und Nährwerttabelle, wie sie von Lebensmitteln bekannt ist, auch für den Wein ab 8. Dezember 2023 verpflichtend. Noch hofft die Branche, dass diese Angaben durch einen entsprechenden QR-Code auf der Flasche ersetzt werden können, der zu den ausführlichen Angaben im Netz führt.
Die wichtigste Neuerung im Rahmen der Pflanzrechteregelung dürfte die Verlängerung des verbindlichen Wiederbepflanzungszeitraums von bisher drei auf künftig sechs Jahre sein. Schon jetzt wurden die Fristen coronabedingt von drei auf vier Jahre erweitert. So bleibt Winzern mehr Spielraum bei der erneuten Bestockung ihrer Rebflächen.
Eine schnelle Reaktion der Schutzgemeinschaft ist in diesem Jahr unter anderem beim Federweißer gefordert. Dieser ist bislang nicht als Produktkategorie im Lastenheft eingetragen. Um Federweißer im Herbst als g.?U. Sachsen vermarkten zu können, müssen nun zeitnah die entsprechenden Unterlagen erstellt und in Brüssel eingereicht werden.
Im Rahmen der geschützten Ursprungsbezeichnung sind für Sachsen derzeit alle in der Bundessortenliste eingetragenen und in Sachsen angebauten Rebsorten zugelassen. Sollen küftig neue Rebsorten hinzu kommen, müssen diese künftig bei der Schutzgemeinschaft beantragt werden. Zudem soll die Möglichkeit von abgesenkten Mindestmostgewichten von 65 auf 60?°Oe innerhalb der g.?U. in schlechten Jahren geschaffen werden. Dies betrifft die Rebsorten Grauburgunder, Weißburgunder und Traminer. Gleichzeitig soll der Hektarhöchstertrag von derzeit zulässigen 80?hl/ha angehoben werden. Dieser niedrige Wert sei für ein Anbaugebiet mit sowieso schon niedrigen Erträgen eine zu enge Begrenzung.
Der Vorsitzende des Weinbauverbands Sachsen, Frank Neupold, gab unter anderem Infos zur Afrikanischen Schweinepest (ASP). Er verwies auf die Website des Landratsamtes Meißen. Dort sind alle Kern-, Puffer- und Erweiterungszonen abrufbar. „Aktuell werden auch in Weinbergen Zäune aufgestellt“, so Neupold. Grundstückseigentümer müssten Hobbywinzer entsprechend informieren, falls deren Lagen betroffen sein sollten. Anfragen zum Thema sollten, so die Bitte Neupolds, zunächst per Mail an ihn gestellt werden. Er kümmere sich dann gesammelt um die Kommunikation mit dem Landkreis. Fank Neupold ist per Mail unter frank@neupold.de zu erreichen.
Steillagenförderung neu aufgelegt
Die neue Förderrichtline Startprämie Weinbau/2022 stellte Kerstin May vom LfULG vor. Bereits 2019/20 unterstützte der Freistaat Übernehmer von Steillagen mit einer ähnlichen Startprämie. Seit dem 1. März 2022 können Neubewirtschafter für Flächen, die sie in diesem Jahr übernommen haben oder übernehmen werden eine einmalige Förderung in Höhe von 1,50 Euro/m2 beantragen. Hierzu sind jedoch einige Fördervoraussetzungen zu beachten. Unter anderem dürfen die Flächen erst nach der Eingangsbestätigung des Förderantrags erstmals vom neuen Bewirtschafter bearbeitet werden. Zudem muss der antragstellende Bewirtschafter neu in die Weinbaukartei eingetragen sein. Wurde die Fläche in der Vergangenheit – auch unter einem anderen Bewirtschafter – bereits mit einer Startprämie oder innerhalb der vergangenen fünf Jahre im Rahmen der Umstrukturierung und Umstellung gefördert, gibt es kein Geld für die Übernahme.
Die Flächen müssen im Anbaugebiet Sachsen und innerhalb der Landesgrenzen des Freistaates liegen. Gefördert werden nur Flächen ab einer Hangneigung von 30 Prozent und Terrassen. Die Bagatellgrenze liegt bei 450 Euro pro Förderung. Um die Mindestförderfläche zu erreichen, können auch mehrere Weinberge im Antrag zusammengefasst werden. Die maximale Föderung im Jahr liegt bei 7500 Euro. Es können mehrere Anträge im Jahr gestellt werden. Die Antragstellung muss spätestens sechs Monate nach dem Eintrag des neuen Bewirtschafters in die Weinbaukartei erfolgen. Die geförderte Fläche muss dann ab dem Folgejahr für mindestens fünf Jahre vom aktuellen Bewirtschafter bearbeitet werden. Antragsformulare und weitere Infos gibts unter www.smekul.sachsen.de.
Herausforderungen im Pflanzenschutz
Über die Änderungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwV) referierte Hendrik Höne vom Landwirtschaftsministerium. Die Folgen für den Weinbau haben wir in den vorangegangenen Ausgaben bereits an verschieden Stellen erläutert. §?4a sieht ein Verbot von Pflanzenschutzmittelanwendung in einem Abstand von 10 m zu Gewässern vor. Da in Sachsen jedoch ein gesetzlicher Gewässerabstand von nur 5 m gilt, hat §?4a hier keine Bedeutung. Insgesamt sind vom Anwendungsverbot verschiedener Pflanzenschutzmittel in bestimmten Schutzgebieten kaum sächsische Flächen betroffen.
Höne geht davon aus, dass es nur maximal 13ha sind. Winzern wir empfohlen im Onlineportal iDA zu schauen, ob eigene Flächen betroffen sind. Sollten nur kleinere Ecken der Weinberge in der Karte eingezeichnet sein, lohnt es sich Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen und den Schutzstatus des Gebiets abklären zu lassen. Einen Erschwernisausgleich Pflanzenschutz für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel in den Schutzgebieten soll es voraussichtlich ab 2023 geben. Die jährliche Födersumme wird voraussichtlich 1527 Euro/ha produktiv genutzter Dauerkultur liegen.
Ihre bundesweite Studie zum Auftreten des Grauburgundervirus stellte Noemi Meßmer vom Staatlichen Weinbauinstitut in Freiburg vor. Dazu wurden auch Proben im Anbaugebiet Sachsen genommen. Bundesweit konnte das Virus in 18 Prozent aller Proben nachgewiesen werden. In Sachsen wurden 88 Prozent der Proben positiv getestet. Im benachbarten Anbaugebiet Saale-Unstrut war der Nachweis ähnlich hoch. Bei genauerer Betrachtung des Rebenalters viel auf, dass gerade jüngere Anlagen häufiger betroffen sind. Um die genauen Ursachen herauszufinden, sind noch weitere Untersuchungen nötig.
Für Sachsen besteht aktuell noch kein Grund zur Sorge. Die Flächen im Freistaat zeigten bislang nur latenten Befall ohne die typischen Symptome wie beispielsweise verkürzte Internodien, Zick-Zack-Wuchs oder Marmorierungen der Blätter. Dieses Symptome können sich übrigens im Laufe der Vegetationsperiode auch wieder zurückbilden, sodass die Reben von außen gesund erscheinen. Latente Infektionen haben weder einen Einfluss auf den Ertrag noch auf die Keltereigenschaften des Weins. Erst wenn Symptome auftreten, nimmt der Ertrag mit der stärken Ausprägung der Symtopme ab. Leicht symptomatische Rebstöcke sollten markiert und beobachtet werden. Reben mit starken Syptomen sollten aus dem Bestand entfernt werden.
Was es mit der Esca-Krankheit auf sich hat und wie sie verhindert werden kann, zeigte Weinbauberater Andreas Kretschko. Um eine Infektion zu verhindern, sollten den Pilzen möglichst wenig Eintrittspforten geboten werden. Große Schnittwunden und mechanische Verletzungen des Rebholzes sind also zu vermeiden. Der sanfte Rebschnitt hilft dabei, die Eintrittspforten für die Pilze so klein wie möglich sowie den Saftfluss auf beiden Seiten des Rebstocks aufrecht und damite Pflanze vital zu erhalten. Erkranktes Holz sollte aus der Anlage entfernt werden, um im Falle einer Infektion ein Ausbreiten der Krankheit möglichst zu verhindern. Nähstoffe- und Wasserstress sollten vermiden werden, um die Reben nicht zu schwächen.
Erkrankte Stöcke können durch starke mechanische Eingriffe zum Teil gerettet werden. Mithilfe der sogenannten Rebchirurigie beispielsweise wird erkranktes Gewebe mit einer kleinen Kettensäge aus dem Rebstamm entfernt. Dieser Eingriff erfordert viel Geschick im Umgang mit der Säge.
Eine weitere Möglichkeit ist die Reset-Methode, bei der die erkrankten Stöcke mittels bodennaher Triebe auf Höhe des gesunden Leitungsbahngewebes wieder neu aufgebaut werden. Der alte Rebstamm wird abgeschnitten. Also letzte Methode ist eine Standortveredelung möglich. Da die Veredelungsstelle eine natürliche Barriere für die Pilze zu sein scheint, kann unterhalb der alten Verendelungsstelle mittel Chip- oder T-Budding eine neue Sorte auf die bestehende Unterlage veredelt werden. Das Verfahren ist sehr aufwendig und wird unter anderem von einer spezialisierten Firma im Lohn angeboten. Pro Hektar mit 5000 Stöcken ist mit einem Veredelungsaufwand von drei Monaten mit einer Arbeistkraft auszugehen.
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