Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Württemberg

Erdraupen in der Nacht aktiv

Das wärmere Wetter lässt die ersten Pflanzenblättchen erscheinen. Jetzt ist es wichtig, die Rebanlagen auf Schädlinge wie Erdraupen und Rhombenspanner zu überprüfen und erste Maßnahmen dagegen zu ergreifen.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Die mineralische Düngung im Weinbau sollte zwischen dem Austrieb und dem 3-5-Blatt-Stadium erfolgen.
Die mineralische Düngung im Weinbau sollte zwischen dem Austrieb und dem 3-5-Blatt-Stadium erfolgen.Pixabay
Artikel teilen:

Die Hochdruckwetterlage in der vergangenen Woche hat die Rebentwicklung sichtlich angeschoben, sodass die meisten Anlagen sich zwischen Ende Wollestadium und Knospenaufbruch bewegen. In frühen Lagen, Sorten und Junganlagen sind mitunter auch schon erste Blättchen entfaltet. Damit entspricht der aktuelle Entwicklungsstand Ende April in etwa dem langjährigen Mittel.

In dieser Woche wird die Entwicklung eher verlangsamt weitergehen, da sich das frühlingshafte Wetter noch nicht so richtig durchsetzen kann und insbesondere die Nachttemperaturen in den nächsten Tagen wieder im niedrigen einstelligen Bereich liegen sollen.

Frostschäden vom 3. und 4. April 2022 sind bisher glücklicherweise nur punktuell in den wärmsten Lagen bei früh austreibenden Sorten (zum Beispiel Lemberger) zu finden. Hinsichtlich der weiteren Spätfrostgefahr kann über den Monatswechsel hinaus noch keine seriöse Prognose abgegeben werden. Frostruten sollten daher insbesondere in tieferen Lagen mindestens bis Anfang Mai stehen bleiben. Dann weiß man mehr und kann die Wetterentwicklung besser abschätzen.

Pflanzenschutzbehandlungen gegen pilzliche Krankheiten sind aktuell auch in weit entwickelten Anlagen noch nicht notwendig.

Knospenschädlinge (Erdraupen, Rhombenspanner, Dickmaulrüssler)

Fraßschäden durch Rhombenspanner und auch Erdraupen wurden lagenweise verstärkt gemeldet. Erdraupen wandern nachts von ihrem Erdversteck auf die Rebe, der Rhombenspanner ist auch tagsüber in Tarnstellung auf den Bogreben beziehungsweise am Drahtrahmen zu finden.

Kontrollieren Sie Ihre Rebanlagen nach wie vor sehr genau. Da ein Befall mit diesen Schädlingen zunächst nur herdförmig auftritt, sollten Befallsstellen markiert werden. Bei Erdraupen erzielt man den besten Bekämpfungserfolg durch Absammeln nach Einbruch der Dunkelheit - ein gutes Beispiel für den integrierten Pflanzenschutz im Weinbau.

Gegen den Rhombenspanner sind die Insektizide Steward (Aufbrauchfrist bis 19. September 2022), Mimic und Spin Tor zugelassen. Spin Tor und Steward sind bienengefährlich und dürfen nur eingesetzt werden, wenn in der Rebfläche keine einzige Pflanze blüht. Mimic hat zusätzlich auch eine Genehmigung gegen Erdraupen. Die Behandlung kleinerer Flächen kann dabei auch Mittel-, Wasser- und umweltschonend mit einer Rückenspritze erfolgen.

Bodenpflege

Schon Jahrzehnte bevor das Wort „Biodiversität“ zur Mode geworden ist, gehörten die hiesigen Weinberge mit ihrem natürlichen oder eingesäten Bewuchs zu Nektarspendern im Frühjahr für Wildbienen, Hummeln und weiteren Insekten. Löwenzahn, Taubnesseln, Ehrenpreis, Hirtentäschel und viele weitere Pflanzen mit oft nur unscheinbaren Blüten sind ohne Vorschriften „von oben“ automatisch verbreitet. Es grünt und blüht überall in den Weinbergen. Wenn möglich, sollten Mulchgänge nicht zu früh durchgeführt werden, um diese wichtigen Nahrungsquellen für Insekten zu erhalten. Es kann ohne Weiteres in vielen Flächen bis Anfang/Mitte Mai mit der ersten Gassenbearbeitung gewartet werden.

Alternierendes Mulchen (jede zweite Gasse in zeitlichem Abstand) ist ebenfalls eine gute Möglichkeit für Biodiversität. Auch das wird schon jahrelang empfohlen und von vielen Betrieben praktiziert.

Hinweise zum Herbizideinsatz

Die Nutzung mechanischer Verfahren stellt insbesondere in flacheren beziehungsweise gut zu mechanisierenden Weinbergslagen, eine praktikable Alternative zum Herbizideinsatz dar. Eine Kombination aus Mechanik und Herbizideinsatz ist ebenfalls denkbar. Dennoch ist die Pflege des Unterstockbereichs unter arbeitswirtschaftlichen Gesichtspunkten, besonders aber in Hanglagen, bei schweren Böden und bei Seitenhang ein Herbizideinsatz nach wie vor Standard.

Die korrekte Verwendung von Herbiziden muss unter Abwägung aller Vor- und Nachteile beim verantwortungsbewussten Anwender kein schlechtes Gewissen erzeugen. Die weitaus größte Anzahl der Weinbaubetriebe handelt hier sehr vernünftig. Schmales Behandlungsband und Ausschalten am Anker gehören zur selbst auferlegten und vom Integrierten Pflanzenschutz geforderten Minimierungsstrategie und haben sich durchgesetzt. Leider aber noch nicht bei allen! Wenige einzelne, die mehr „gelbe Flächen“ produzieren als unbedingt nötig, schädigen das Image des Weinbaus - ohne Not!

Zu speziellen Hinweisen bezüglich des Verbots von Glyphosat in Wasser- und Quellschutzgebieten und Alternativen dazu beachten Sie bitte den Rebschutzhinweis vom 15. März 2022 https://main-tauber-kreis.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E-589210419/MLR.LEL/PB5Documents/lratbb/Infoservice/Weinbau/Rebschutzhinweis%20Nr.%2002%20vom%2014.03.2022.pdf.

Wildschäden

Zum Austrieb steigt auch wieder die Gefahr durch Wildverbiss. Unerlässlich ist in diesem Zusammenhang die Kontrolle der gefährdeten Anlagen ab 2-3-Blatt-Stadium. Bei erkennbaren Schäden (ausgerissene Triebe, abgerissene Triebspitzen, Triebreste am Boden) ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Grundsätzlich sind gütliche Einigungen anzustreben. Um gegebenenfalls Ersatzansprüche beim Jagdpächter durchsetzen zu können, muss ein Schaden unmittelbar nach Bekanntwerden bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Vergrämungsmaßnahmen wie Haarpellets, Aminosol beziehungsweise Einzäunungen helfen vorbeugend und sind meist Bestandteil einer guten Kommunikation zwischen Winzer und Jagdpächter. Das auf Schaf-Fett basierende Mittel „Trico“ hat eine abweisende Wirkung gegen Rehverbiss und ist als Pflanzenschutzmittel zugelassen.

Düngung

Idealerweise sollte die mineralische Düngung im Weinbau zwischen dem Austrieb und dem 3-5-Blatt-Stadium erfolgen. Ein günstiger Termin liegt vor den nächsten Regenfällen. Generell orientiert sich die Düngehöhe von Stickstoff am Bedarf der Reben, also letztlich an einem vernünftigen Wuchs. In stark wüchsigen Anlagen kann die Stickstoffdüngung ohne weiteres für ein Jahr ausgesetzt werden. Dagegen sollten schwach wüchsige Anlagen trotz hoher Kosten in diesem Jahr entsprechend ihrem Bedarf gedüngt werden. Es gelten die Anforderungen der aktuellen Düngeverordnung.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Düngung von Ertragsreben https://main-tauber-kreis.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E-251379175/MLR.LEL/PB5Documents/lvwo/pdf/d/Duengung_von_Ertragsreben_Maerz2021.pdf
vom 3. März 2021.

Hinweise zur Pflanzung

Pfropfreben sollten erst kurz vor der Pflanzung beim Rebveredler abgeholt werden, da dieser meist die besseren Lagerbedingungen sicherstellen kann. Eine Überprüfung der Pfropfreben auf Verwachsung und gleichmäßige Wurzelbildung ist durchzuführen. Nach der Entnahme aus den Kühlzellen sollten die Bündel zunächst circa zwei Tage lang an einem schattigen Platz gelagert werden, um die Reben an die neuen Bedingungen zu gewöhnen. Eine längere Lagerung sollte vermieden werden, da bei warmen Temperaturen das Antreiben der Knospen schnell einsetzen kann.

Einen Tag vor dem Pflanzen sollten die Pfropfreben vollständig in Wasser eingestellt werden. Dadurch können sich die Zellen mit Wasser vollsaugen.

Aus aktuellem Anlass: Auch wenn das Pflanzgut in diesem Jahr knapp ist beziehungsweise einzelne Pfropfkombinationen ausverkauft sind, bleibt das Eingraben von Einlegerreben verboten! Einlegereben lassen die ungezügelte Vermehrung von Rebläusen an der Wurzel zu. Sie gefährden sowohl die betroffenen Weinberge als auch die Nachbarflächen. Bei hohem Befallsdruck können auch Schäden in ordnungsgemäß gepflanzten Pfropfrebenbeständen auftreten.
Das Schneiden und Eingraben von Einlegerreben ist deshalb nicht zulässig!
Beim Ersatz von Fehlstellen dürfen nur Pfropfreben mit reblaustoleranten beziehungsweise -resistenten Unterlagen verwendet werden!

Aktuelles zum Thema Pflanzrechte

Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie wurden Weinbaubetriebe möglicherweise daran gehindert, ihre in den Jahren 2020 und 2021 auslaufenden Neuanpflanzungs- und Wiederbepflanzungsgenehmigungen im Jahr ihrer Gültigkeit auszuüben. Um den Verfall dieser Genehmigungen zu vermeiden und das Risiko einer Verschlechterung der Pflanzungsbedingungen zu verringern, ist eine Verlängerung der Gültigkeit dieser Genehmigungen durch die Verordnung (EU) 2021/2117 in Kraft getreten.

Neuanpflanzungsgenehmigungen der BLE sowie Wiederbepflanzungsgenehmigungen, die in den Jahren 2020 sowie 2021 ausgelaufen sind, werden rückwirkend bis zum 31.Dezember 2022 automatisch verlängert. Eine Antragsstellung beim zuständigen Regierungspräsidium ist nicht erforderlich.

Auch das „vereinfachte Verfahren“ ist von den Änderungen betroffen:

Beispiel: Rodung im November 2018: Späteste Wiederpflanzung im Rahmen des „vereinfachten Verfahrens“ wäre bis November 2021 möglich gewesen; Genehmigung für Wiederbepflanzung verlängert sich nun automatisch bis 31. Dezember 2022.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Weinbau beim Regierungspräsidium Stuttgart unter abteilung3@rps.bwl.de oder 0711 904-13312.

 

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren