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Württemberg

Rebschutzhinweis Heilbronn: Seit Ostern fliegen die Motten

Je nach Lage schreitet der Austrieb der Pflanzen unterschiedlich schnell voran. In verschiedenen Gebieten wird Oidium zur Leitkrankheit und es sollte unbedingt dagegen vorgegangen werden. Genaue Hinweise und Tipps dazu fassten die Weinbauanstalten Freiburg und Weinsberg zusammen.

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Nach dem Rebenaustrieb ist auf abgefressene oder abgerissene Rebtriebe durch Rehe zu achten.
Nach dem Rebenaustrieb ist auf abgefressene oder abgerissene Rebtriebe durch Rehe zu achten.Pixabay
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Wenn die Wetterdienste recht behalten, fallen dieses Jahr die Eisheiligen aus. Tagestemperaturen um 20 °Celsius und Nachtemperaturen um 10 °Celsius passen in den Mai. Frostruten können demnach abgeschnitten werden. Dies kann möglicherweise zusammen mit dem Ausbrechen überzähliger Triebe geschehen. Hier ist im Drahtrahmen aktuell noch eine gute Übersichtlichkeit vorhanden. Dies wird sich bei zunehmender Laubwand schnell ändern und der Zeitaufwand wird größer.
Lagenunterschiede beim Wuchs sind aktuell in diesem frühen Stadium enorm. Das ist nicht unüblich. Wenn in warmen Lagen bereits zwischen 3 und 6 Blättchen zu sehen sind, werden untere Lagen erst so langsam grün.

Pflanzenschutz

Peronospora:

Die Niederschläge Ende April haben für die Keimung der überwinternden Peronospora-Sporen im Boden ausgereicht. Für Primärinfektionen war es hier jedoch aufgrund der geringen Blattfläche noch zu früh. In den vergangenen Tagen zogen Gewitterzellen durch’s Land. Niederschläge, örtlich massiv, von 0 – 40 Liter/m² waren die Folge. Teilweise durchsetzt mit Hagelkörnchen. Von größeren Schäden wurde bisher nicht berichtet. Bezüglich Primärinfektion kann nicht ausgeschlossen werden, dass in fortgeschrittenen Lagen (> 10 cm Trieblänge) im Bereich kräftiger Niederschläge erste Bodeninfektionen (sind sehr selten und meistens an Stammtrieben nahe am Boden) stattgefunden haben. Nach Ablauf der Inkubationszeit (circa 8 Tage) wären dann bei neuerlichen Niederschlägen Zweitinfektionen durch Sporen aus den ersten Ölflecken möglich. Ab Mitte Mai ist daher besonders darauf zu achten, dass vor angekündigten kräftigen Niederschlägen behandelt wird. Hier genügen erst mal Kontaktfungizide.

Oidium:

Die gesamte Oidiumstrategie ist beiliegend seitens der Weinbauanstalten Freiburg und Weinsberg nochmal zusammengefasst. Dort wo empfindliche Sorten (insbesondere Trollinger, Dornfelder, Cabernet Dorsa) stehen und in den Anlagen selbst oder in der näheren Umgebung im vergangenen Jahr Oidiumbefall aufgetreten ist, wird Oidium hinsichtlich des Beginns des Pflanzenschutzes zur Leitkrankheit. In diesen kritischen Anlagen ist als Behandlungsbeginn das 3-6 Blattstadium zu wählen. Hier sind dann die meisten Gescheine „geboren“ und benötigen einen ersten Schutz. Dies wird vielfach in der zweiten Maiwoche der Fall sein. Als Mittel kommt Netzschwefel üblicherweise mit 3,6 bis 6 kg/ha (je nach Mittel) in Betracht.
Die Behandlung gegen Oidium wird sinnvoller Weise mit einem Peronospora-Kontaktfungizid kombiniert.
Alle anderen Rebsorten (insbesondere die Burgundergruppe und Riesling) benötigen noch keine Behandlung. Hier sind eher die Bedingungen für mögliche Peronospora Infektionen zu beachten (s.o.).

Traubenwickler

Der Mottenflug hat nach Ostern begonnen. Eine Behandlung der ersten Generation (Heuwurm) außerhalb der Verwirrgebiete ist aus Erfahrung unnötig. Kontrollfallen, auch innerhalb der Verwirrgebiete, sind für die Prüfung der Wirksamkeit des Verfahrens zu kontrollieren.

Integrierter Pflanzenschutz Plus (IPSPlus)

Hinsichtlich der neuen Bestimmungen zum Integrierten Pflanzenschutz Plus (IPSPlus) in verschiedenen Schutzgebieten wird auf die Internetseite des Weinbauinstitutes Freiburg verwiesen. Informationen und Maßnahmenblätter finden Sie hier.
Unter den Pflichtmaßnahmen sind besonders die beiden folgenden hervorzuheben:

  • Abdriftarme Düsen sind verpflichtend vorgeschrieben. Nutzen Sie diese Düsen (Injektor- oder Antidriftdüsen) und die richtige Einstellung des Spritzdrucks (8-10 bar), der Düsen und des Gebläses, um eine unnötige Verdriftung des Sprühnebels zu verhindern. Besonders in der Zeit ohne Laubwand fällt dies besonders auf.
  • In Direktzuglagen ist ganzflächiger Herbizideinsatz verboten. Zur Reduktion des Mittelaufwandes ist die Breite des Herbizidstreifens unter den Rebstöcken auf maximal 30 Prozent der Gesamtfläche begrenzt. Gute Betriebe schaffen sogar die Hälfte und kommen mit 30 cm behandelter Fläche zurecht

Pflanzung Junganlagen

Die Pflanzung mit Pflanzmaschinen ist vielfach Standard. Es soll aber dringend darauf hingewiesen werden, dass die Bodenverhältnisse dazu passen müssen. Durch die hohen Niederschläge insbesondere im April sind auf bindigen Böden teilweise schlechte Voraussetzungen vorhanden. Die Reben benötigen unbedingt Wurzelschluss, ohne jedoch „einbetoniert“ zu werden. Auch stauende Nässe ist äußerst ungünstig für die jungen Rebwurzeln. Schäden, die hier an den Pflanzen entstehen, sind nicht den Rebveredlern anzulasten. 

Erosion in Jungfeldern

Böden ohne Begrünung in Hanglagen sind bei Starkregenereignissen immer erosionsgefährdet. Gerade in Junganlagen sind deshalb Maßnahmen zur Erosionsvermeidung (zum Beispiel Strohabdeckung in Kombination mit Einsaat) wichtig.

Bodenpflege

Alternierendes Mulchen und zeitweiliger Verzicht des Mulchens im Bereich zwischen Weg und Weinberg fördert automatisch die Biodiversität, ohne dass es Geld kostet.

Wildschaden

Nach dem Rebenaustrieb ist auf abgefressene oder abgerissene Rebtriebe durch Rehe zu achten. Um gegebenenfalls Ersatzansprüche beim Jagdpächter durchsetzen zu können, muss ein Schaden unmittelbar nach Bekanntwerden bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Gütliche Einigungen oder ausreichende Vergrämungsmaßnahmen sind immer zu bevorzugen.
Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung stehen. Das auf Schaf-Fett basierende Mittel „Trico“ hat eine abweisende Wirkung gegen Rehverbiss und ist als Pflanzenschutzmittel zugelassen.

Umstrukturierung

Beim Antrag auf Umstrukturierung muss dieses Jahr bis spätestens 16. Mai (Ausschlussfrist!) über den Gemeinsamen Antrag die Auszahlung des Zuschusses beantragt werden. Wer nicht das richtige „Kreuzchen“ setzt, verliert den Zuschuss. Die Antragstellung des Gemeinsamen Antrags läuft ausschließlich über das Online-Programm „FIONA“. Eventuelle Änderungen der beantragten Maßnahmen laufen ebenfalls über FIONA.
Mit der Einreichung der Pfropfrebenrechnung muss die Pflanzung erfolgt sein. Wer Tropfbewässerung beantragt, darf die Schlauchrechnung erst einreichen, wenn die Schläuche verlegt sind. Die Rechnung (Tropfschlauch oder/und Pfropfreben) kann auch nach dem 15. Mai, jedoch bis spätestens 15. Juli eingereicht werden. Nach Eingang dieses sog. Verwendungsnachweises erfolgt zeitnah die Vor-Ort-Kontrolle auf den betroffenen Flächen mit Vermessung der förderfähigen Fläche.
Erst ab einer Überbeantragung von mehr als 20 Prozent der in der Umstrukturierung beantragten Fläche kommt es zu Sanktionen und damit zum Verlust von Fördergelder. Somit empfehlen wir, nach der Pflanzung die beantragten Rebflächen mit der tatsächlich angepflanzten Fläche abzugleichen und eine eventuelle Korrektur vor Einreichen der Reben- oder Tropfschlauchrechnung im Gemeinsamen Antrag/FIONA vorzunehmen. Auch nach Abschluss des GA kann dieser nochmals bis 16. Mai geöffnet werden und die beantragte U+U Fläche korrigiert werden. Nach dem 16. Mai müssen notwendige Flächenkorrekturen schriftlich beim Landwirtschaftsamt angezeigt werden.
Achtung!!! Die Förderung erfolgt flurstückbezogen! Das heißt, Sie müssen die gepflanzte Fläche auf das beantragte Flurstück rückrechnen und gegebenenfalls korrigieren!
Die Verpflichtung zur Erstellung des Drahtrahmens existiert nicht mehr! Bei der Pflanzung genügt es, wenn Pflanzstäbchen vorhanden sind. Tropfschläuche müssen mindestens oben und unten an den Rebstöcken festgebunden sein, wenn sie bei der Kontrolle noch auf dem Boden liegen.

Allgemeine Hinweise

  • Der Mittelaufwand berechnet sich bei der ersten Behandlung mit dem 1-fachen Basisaufwand
  • Auf eine zielgerichtete, gleichmäßige Benetzung aller grünen Rebteile ist zu achten
  • Auf keinen Fall dürfen Herbizide auf Flächen außerhalb des Weinbergs angewendet werden
  • Gebrauchsanleitungen, Auflagen, Anwendungsvorschriften und Bestimmungen zum Bienenschutz sind zu beachten!
  • Beim Ansetzen der Spritzflüssigkeit ist darauf zu achten, dass kein unverdünntes Mittel verschüttet wird und keine Spritzflüssigkeit in die Kanalisation gelangt. Ebenfalls darf während der Fahrt keine Spritzflüssigkeit aus undichten Leitungen und Düsen sowie aus dem Füllstutzen austreten. Beim Queren von befestigten Wegen während des Spritzvorgangs muss das Spritzgerät abgeschaltet werden.
  • Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist besonders auf den Schutz von Personen in der Umgebung der Behandlungsfläche zu achten. Zu angrenzenden Gärten, Wohngebieten, Sportplätzen, Freizeiteinrichtungen, Schulen und Kindergärten sowie weiteren Flächen, auf denen sich Personen aufhalten, ist immer ein Mindestabstand einzuhalten. Kritische Flächen immer weg vom „gefährdeten Objekt“ behandeln!

Im Anhang finden Sie die Hinweise zur Oidiumbekämpfung. 

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