Fristen für Prüfungsanmeldungen: Winzer/Winzerin
Die Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart führen im Frühjahr 2023 Zwischenprüfungen und im Sommer 2023 Abschlussprüfungen im Beruf Winzer/Winzerin durch. Eine Anmeldung für die Zwischenprüfung ist bis zum 09. Dezember 2022 und für die Abschlussprüfung 17. Februar 2023 möglich.
- Veröffentlicht am

Für die Zwischenprüfung gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin vom 03. Februar 1997 sowie die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz über die Durchführung von Zwischenprüfungen in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft vom 22. November 2019, Az.: 28-8410.00.
Für die Abschlussprüfung gelten die Bestimmungen der Verordnung über dieBerufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin vom 03. Februar 1997, die Verordnung desMinisteriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) über die Durchführung vonAbschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft vom 17.11.2008 sowiedie Verwaltungsvorschrift des MLR über die Durchführung von Abschlussprüfungen in denAusbildungsberufen der Landwirtschaft vom 22. November 2019, Az.: 28-8410.00.
Zwischenprüfung
An der Zwischenprüfung haben Auszubildende teilzunehmen, die bei einer dreijährigen Ausbildungszeit im Sommer/Herbst 2021 und bei einer zweijährigen Ausbildungszeit im Sommer/Herbst 2022 die Ausbildung begonnen haben. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsabschlussprüfung.
- Die Zwischenprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil und erstreckt sich auf die im § 8 Absatz 2 der Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf die im Berufsschulunterricht vermittelten Kenntnisse.
- Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist bis spätestens Freitag, den 09. Dezember 2022 beim zuständigen Ausbildungsberater am Landratsamt, Untere Landwirtschaftsbehörde, unter Verwendung des dort erhältlichen Anmeldeformulars einzureichen.
- Mit der Anmeldung ist die nach § 35 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes erforderliche ärztliche Bescheinigung über die erfolgte erste Nachuntersuchung nach § 33 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorzulegen.
- Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist direkt beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.
Zwischenprüfung - Schriftlicher und praktischer Prüfungsteil:
- Der schriftliche Teil findet landeseinheitlich am Mittwoch, den 08. März 2023 an den Landwirtschaftlichen Berufsschulen in Freiburg und Heilbronn statt.
- Der praktische Teil wird im März 2023 auf Weinbaubetrieben abgenommen. Zum praktischen Prüfungsteil ist der bis zu diesem Zeitpunkt geführte und vom Ausbilder unterschriebene Ausbildungsnachweis mitzubringen.
Abschlussprüfung
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis spätestens Freitag, den 17. Februar 2023 beim zuständigen Ausbildungsberater am Landratsamt, Untere Landwirtschaftsbehörde, unter Verwendung des dort erhältlichen Anmeldeformulars einschließlich der nachstehend genannten Unterlagen einzureichen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Gegebenenfalls Nachweis einer mit Erfolg abgeschlossenen anderweitigen Berufsausbildung
- Bei Ausbildung in mehreren Betrieben: Bescheinigung über die absolvierten Ausbildungszeiten. Bei Ausbildung in anderen Bundesländern ist der eingetragene Berufsausbildungsvertrag mit vorzulegen.
- Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung
- Abnahmebescheinigungen zweier Arbeitsvorhaben
- Der vollständig geführte und vom Ausbilder unterzeichnete Ausbildungsnachweis
Zur Abschlussprüfung wird nach Erfüllung der übrigen Voraussetzungen zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet und wer den Ausbildungsnachweis bis 1. Juni 2023 ordnungsgemäß und vollständig geführt hat.
In besonderen Fällen wird auch zugelassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, im Beruf Winzer/Winzerin tätig war. Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist direkt beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.
Abschlussprüfung - Schriftlicher und praktischer Prüfungsteil:
- Der schriftliche Prüfungsteil findet landeseinheitlich am 23. und 24. Mai 2023 an den Landwirtschaftlichen Berufsschulen in Freiburg und Heilbronn statt.
- Der praktisch-mündliche Prüfungsteil wird im Juli und August 2023 auf Weinbaubetrieben abgenommen.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.