Förderung der Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau ist im GAP-Strategieplan integriert
Der neue GAP-Strategieplan für Deutschland ist genehmigt. Baden-Württemberg kann seine landwirtschaftlichen Förderprogramme ab 2023 starten. Die Förderung von Ertragsversicherungen im Obst- und Weinbau ist eines der insgesamt 16 Agrarförderprogramme in Baden-Württemberg.
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„Mit der Genehmigung des nationalen Strategieplans in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 ist endlich der Weg frei, für die Umsetzung der baden-württembergischen Förderprogramme für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums“, sagte Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am Dienstag, den 22. November in Stuttgart, anlässlich der Genehmigung des GAP-Strategieplans durch die Europäische Kommission. Anfang Dezember 2022 sollen die Antragsverfahren starten können, so Hauk.
Förderung der Ertragsversicherung im Weinbau
Mit einem Mittelrahmen von 1,53 Milliarden Euro soll die nationale GAP-Strategie umgesetzt werden. Neben der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und dem Ausbau von regionalen Wertschöpfungsketten liegt ein Fokus auf der Stärkung der umwelt- und klimabezogenen Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft. So soll beispielsweise die Förderung der Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau, die als Förderprogramm in den GAP-Strategieplan integriert wird, die Anpassung an den Klimawandel für Obst- und Weinbaubetriebe gewährleisten.
Weiteres Ziel ist die Ausweitung des Ökolandbaus in Baden-Württemberg bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent der Fläche. Außerdem soll die Biodiversität im Einklang mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes gefördert werden und eine Reduktion des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes erreicht werden, betonte Hauk.
Neue Akzente in den regionalen Förderprogrammen
Mit den vielfältigen Förderprogrammen habe man eine gute Balance zwischen ambitionierten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie Investitionsförderung und Risikomanagement und Unterstützung über angepasste Weiterbildung und Beratung gefunden, so Hauk. Die Programme werden aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie durch das Land und den Bund finanziert. Insgesamt starten 16 baden-württembergische Agrarförderprogramme in die Förderperiode 2023-2027:
- Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II)
- Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
- Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)
- Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)
- Umweltzulage Wald (UZW)
- Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) inkl. Junglandwirteförderung
- Diversifizierung
- Förderung von Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe
- Marktstrukturverbesserung
- Förderung von Ertragsversicherungen im Obst- und Weinbau
- Beratung landwirtschaftlicher Betriebe
- Zusammenarbeit / Europäische Innovationspartnerschaft (EIP)
- Weiterbildungsoffensive in der Landwirtschaft und im Ländlichen Raum
- Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF)
- Naturparke in Baden-Württemberg (NPBW)
- Regionalentwicklungsprogramm LEADER
Änderungen in der Förderperiode 2023-2027
Laut Minister Hauk sei es gelungen, wichtige baden-württembergische Standpunkte in der neuen GAP durchzusetzen. Kleine und mittlere Familienbetriebe sollen zukünftig von der Förderung der ersten Hektare profitieren, für die 12 Prozent der Direktzahlungen eingesetzt werden. Außerdem sollen die Umschichtungsmittel von Direktzahlungen der 1. Säule in die 2. Säule zur stärkeren Förderung der ländlichen Entwicklung verwendet werden, ansteigend von zehn Prozent im kommenden Jahr auf 15 Prozent bis 2026. „Diese Umschichtungsmittel werden vielen Betrieben Baden-Württembergs zugutekommen, denn Fördergelder fließen vor allem in die Bereiche Öko-Landbau, Agrarumwelt, Klima und Tierwohl“, sagte Hauk.
Weitere Informationen zu der neuen GAP-Förderperiode finden Sie unter www.gap-bw.de.
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