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Rheinland-Pfalz

GeoBox-Viewer: Neue Ausweisung der roten und gelben Gebiete

Die mit Nitrat belasteten sowie mit Phosphat eutrophierten Gebiete wurden vom Landesamt für Umwelt neu berechnet. Die Karten sind im Entwurfsstadium ab sofort im GeoBox-Viewer flurstückspezifisch einsehbar. Die neue Ausweisung der Gebiete war notwendig, weil die Europäische Kommission die bisherige Vorgehensweise nicht akzeptiert hatte.

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„Mit der vorläufigen Einsicht wollen wir für die Landwirtschaft frühestmöglich größtmögliche Transparenz schaffen, auch wenn die letztgültige Rechtsverbindlichkeit bekanntlich erst mit dem endgültigen Beschluss der Landesdüngeverordnung im Kabinett eintritt“, sagt Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht. Die Kabinettsbefassung soll noch in diesem Jahr erfolgen.

Die ab der Düngung im Jahr 2023 geltende Neuausweisung der „roten“ und der „gelben“ Gebiete war notwendig, weil die Europäische Kommission die bisherige Vorgehensweise mit der Gebietsausweisung ab 2021 nicht akzeptiert hatte. Die Bundesregierung hat deshalb im August 2022 die Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete geändert. Bis zum Jahresende müssen die belasteten Gebiete durch alle Bundesländer neu ausgewiesen werden.

Rote und gelbe Gebiete in Rheinland-Pfalz

Laut dem aktuellem Stand werden in Rheinland-Pfalz etwa 28 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen als mit Nitrat belastete „rote Gebiete“ ausgewiesen, wobei erstmals auch zahlreiche Grünlandflächen betroffen sind. Bei der letzten Ausweisung zum 1. Januar 2021 waren es etwa 20 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie auch beim Phosphat. Als mit Phosphat belastet (eutrophiert bzw. als „gelbe“ Gebiete) werden ab 2023 rund 15 Prozent der Flächen ausgewiesen.

Staatssekretär Andy Becht betonte, dass er mit der Entscheidung der EU-Kommission nicht glücklich sei, weil die auch in Rheinland-Pfalz bisher angewandte und mit Hilfe des renommierten Thünen-Instituts erstellte Modellierung das Verursacherprinzip stärker berücksichtigt habe und die Gebietsausweisung gerechter und besser nachvollziehbar gewesen sei. Nach den Maßgaben der EU werde jetzt allein das Vorsorgeprinzip verfolgt. Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete erfolge entsprechend der EU-Vorgaben unabhängig von der aktuellen Nutzung oder der tatsächlichen Grundwasserneubildung rein nach den Nitrat-Messwerten der Grundwassermessstellen. Diese Werte seien aber nicht das Ergebnis heutiger Düngepraxis, sondern bildeten historische Einträge ab.

Differenzierung der Maßnahmen gefordert

Daher fordert Staatssekretär Andy Becht erneut eine schnelle Abstimmung zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den Ländern über eine Maßnahmendifferenzierung, damit Betriebe, die nachweislich gewässerschonend bzw. mit geringen Stickstoff-Bilanzüberschüssen wirtschaften, von den Maßnahmen der Düngeverordnung in den mit Nitrat belasteten Gebieten ausgenommen werden. Dies war sowohl im Bundesrat als auch bei der Agrarministerkonferenz gefordert und von Rheinland-Pfalz unterstützt worden.

Hier geht es zum GeoBox-Viewer: https://geobox-i.de/GBV-RLP/

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