Änderungen bei den Gebietskulissen der Nitrat- und Phosphatgebiete
Es gibt Änderung bei den Gebietskulissen der Nitrat- und Phosphatgebiete in Baden-Württemberg.
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Über den unten stehenden Link können Sie die aktualisierte Gebietsabgrenzung der Nitrat- und Phosphatgebiete hinsichtlich der Düngeverordnung einsehen. Insbesondere im Main-Tauber-Kreis hat es Verschiebungen gegeben: https://lel.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service_+Downloads/Nitratgebiete+und+eutrophierte+Gebiete
Als zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen sind für den Weinbau in Nitratgebieten (unabhängig von den Regelungen der SchALVO) insbesondere folgende Punkte zu erfüllen: Untersuchung betriebseigener Wirtschaftsdünger (auch Trester) Nmin Untersuchung pro Schlag-/Bewirtschaftungseinheit à Ausnahme hiervon, wenn kein Schlag mit mehr als 50 kg N/ha gedüngt wird.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Wasserschutzgebietsberater an den Landwirtschaftsämtern Bad Mergentheim beziehungsweise Kupferzell.
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