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Baden-Württemberg

Anstellung zum Wein des Monats

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg e.V. (DEHOGA) zeichnet gemeinsam mit dem Badischen Weinbauverband und dem Weinbauverband Württemberg hervorragende Restaurants mit dem Siegel „Haus der Baden-Württemberger Weine“ aus.

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Im Rahmen dieser Auszeichnung werden den Restaurants ausgewählte „Monatsweine“ angeboten – sechs Sommer- und sechs Winterweine. Die Auswahl der Monatsweine findet im Rahmen einer professionellen Blindverkostung statt. Hierzu können Sie Ihren Wein bis zum 3. März 2023 anstellen.

Vorteile für Erzeuger:

  • Zusätzlicher, exzellenter Vertriebskanal in ausgezeichneter Gastronomie (durchschnittlich 300 Flaschen pro Monat)
  • weitere Vermarktungschancen
  • Flyer mit Ihrem Logo in Kooperation mit Teinacher und Frau Christina Hilker (Sommelière)
  • Auszeichnung mit Urkunde für den „Wein des Monats“
  • Listung aller Teilnehmer mit Kontaktdaten und Endergebnis (direkt an die Betriebe und im Internet)
  • Aufbau neuer Partnerschaften mit den Gastronomiebetrieben
  • Auszeichnung der Gewinner und Übergabe der Urkunden bei einem öffentlichen Pressetermin. Bevorzugt findet dies wie in den vergangenen Jahren im Rahmen des Jahrestreffens der „Schmeck den Süden“-Gastronomen statt oder bei einem zeitnahen, separaten Termin mit dem Ministerium im Frühjahr.

Teilnahmebedingungen:

  • Erfüllen der unten aufgeführten Werte – pro Wein werden zwei Flaschen benötigt
  • Je Wein muss ein Anmeldeformular eingereicht werden
  • Anstellgebühr von 41,65 Euro inklusive Mehrwertsteuer je angestelltem Wein. Die Rechnungserstellung erfolgt nach der Verkostung durch das Weininstitut Württemberg GmbH. Dies gilt für die angestellten württembergischen und badischen Weine gleichermaßen.

Verkostung:

  • Das Verkostungsteam besteht aus Sommeliers, Gastronomen und Vertretern der beiden Weinbauverbände. Alle Weine werden sortenbezogen blind verkostet und bewertet.
  • Die Verkostung findet am 15. März 2023 in Weinsberg statt.
  • Die Weine werden für den Zeitraum Mai bis Oktober 2023 ausgesucht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Weinbauverband.
  • Die Anmeldeformulare können auf der Homepage der jeweiligen Verbände heruntergeladen werden.

Bitte senden Sie bis zum 3. März 2023 Ihre Proben mit Analysewerte an den Weinbauverband Württemberg e.V., Hirschbergstraße 2, 74189 Weinsberg, Tel.-Nr. 07134/527970.

Dem folgenden Profil sollten die Weine als Essensbegleiter entsprechen:

Rotweine Alkohol
Geschmacksrichtung
12,0 bis 13,5 % Vol.
trocken
Roséweine Alkohol
Geschmacksrichtung
11,5 bis 13,0 % Vol.
trocken
Weißweine Alkohol
Geschmacksrichtung
11,5 bis 13,0 % Vol.
trocken

 

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