Anstellen zum „Wein des Monats“
Der DEHOGA Baden-Württemberg zeichnet gemeinsam mit dem Badischen Weinbauverband und dem Weinbauverband Württemberg hervorragende Restaurants mit dem Siegel „Haus der Baden-Württemberger Weine“ aus. Den Gastronomen werden ausgewählte „Monatsweine“ angeboten. Stellen Sie Ihren Wein hierfür an – mit der Chance, dass er einer der sechs Winterweine wird.
von Redaktion Quelle Weinbauverband Württemberg erschienen am 21.07.2025Die Auswahl der Monatsweine findet im Rahmen einer professionellen Blindverkostung statt. Das Verkostungsteam besteht aus Sommeliers, Gastronomen und Vertretern der beiden Weinbauverbände. Alle Weine werden sortenbezogen blind verkostet und bewertet. Neu in diesem Jahr: es werden auch alkoholfreie Weine und Schaumweine ausgezeichnet.
Rotwein | Alkohol 12,0 bis 14,0 Vol% | Geschmacksrichtung trocken
Roséwein | Alkohol 11,5 bis 13,5 Vol% | Geschmacksrichtung trocken
Weißwein | Alkohol 11,5 bis 13,5 Vol% | Geschmacksrichtung trocken
Entalkoholisierter Wein * NEU
Schäumendes Getränk aus entalkoholisiertem/alkoholfreiem Wein * NEU
Teilnahmebedingungen
Hierzu können Sie Ihre Weine anstellen. Die Weine müssen die beschriebenen Anforderungen erfüllen. Die Anstellgebühr beträgt 49 Euro, je angestelltem Wein. Für jeden Wein muss ein Anmeldeformular eingereicht werden. Dieses kann auf der Homepage der jeweiligen Verbände heruntergeladen werden.
Senden Sie bis zum 1. September 2025 Ihre Proben an den Badischen Weinbauverband (Merzhauser Straße 115, 79100 Freiburg). Pro Wein werden zwei Flaschen benötigt. Bitte senden Sie die Analysewerte mit den Weinen ein.
Die Verkostung findet am 17. September 2025 ab 10.00 Uhr in Freiburg statt. Die Weine werden für den Zeitraum November 2025 bis April 2026 ausgesucht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Weinbauverband.
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