Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Winerweine 2025/2026

Anstellen zum „Wein des Monats“

Der DEHOGA Baden-Württemberg zeichnet gemeinsam mit dem Badischen Weinbauverband und dem Weinbauverband Württemberg hervorragende Restaurants mit dem Siegel „Haus der Baden-Württemberger Weine“ aus. Den Gastronomen werden ausgewählte „Monatsweine“ angeboten. Stellen Sie Ihren Wein hierfür an – mit der Chance, dass er einer der sechs Winterweine wird.

von Redaktion Quelle Weinbauverband Württemberg erschienen am 21.07.2025
© Florian Fenzl
Artikel teilen:

Die Auswahl der Monatsweine findet im Rahmen einer professionellen Blindverkostung statt. Das Verkostungsteam besteht aus Sommeliers, Gastronomen und Vertretern der beiden Weinbauverbände. Alle Weine werden sortenbezogen blind verkostet und bewertet. Neu in diesem Jahr: es werden auch alkoholfreie Weine und Schaumweine ausgezeichnet.

Diese Anforderungen müssen die Weine erfüllen

Rotwein | Alkohol 12,0 bis 14,0 Vol% | Geschmacksrichtung trocken

Roséwein | Alkohol 11,5 bis 13,5 Vol% | Geschmacksrichtung trocken

Weißwein | Alkohol 11,5 bis 13,5 Vol% | Geschmacksrichtung trocken

Entalkoholisierter Wein * NEU

Schäumendes Getränk aus entalkoholisiertem/alkoholfreiem Wein * NEU

Teilnahmebedingungen

Hierzu können Sie Ihre Weine anstellen. Die Weine müssen die beschriebenen Anforderungen erfüllen. Die Anstellgebühr beträgt 49 Euro, je angestelltem Wein. Für jeden Wein muss ein Anmeldeformular eingereicht werden. Dieses kann auf der Homepage der jeweiligen Verbände heruntergeladen werden.

Senden Sie bis zum 1. September 2025 Ihre Proben an den Badischen Weinbauverband (Merzhauser Straße 115, 79100 Freiburg). Pro Wein werden zwei Flaschen benötigt. Bitte senden Sie die Analysewerte mit den Weinen ein.

Die Verkostung findet am 17. September 2025 ab 10.00 Uhr in Freiburg statt. Die Weine werden für den Zeitraum November 2025 bis April 2026 ausgesucht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Weinbauverband.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren