Letztmaliger Beihilfebetrag für RTK-Verwendung gesenkt
Auf dem Weg zur nationalen Umsetzung der EU-Weinmarktordnungsreform ist eine weitere Hürde genommen. Der Deutsche Bundestag stimmte im November dem Vierten Gesetz zur Änderung des Weingesetzes zu. Mit der Novelle wird die Verteilung der Mittel aus dem für Deutschland vorgesehenen Finanzrahmen festlegt. Dabei geht es im Wirtschaftsjahr 2008/09 insgesamt um rund 23 Millionen (Mio) Euro, von denen gemäß Bundestagsbeschluss 18 Mio Euro nach dem Rebflächenschlüssel auf die Länder aufgeteilt werden.
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Der Entwurf der Bundesregierung hatte hier 17 Mio Euro vorgesehen. Im Gegenzug reduzierte das Parlament die im Wirtschaftsjahr 2008/09 letztmalige gewährte Beihilfe für die Verwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat (RTK) um 1 Mio Euro auf 4 Mio Euro. Wie in der Vorlage des Kabinetts vorgesehen, wird die Förderhöhe halbiert, und zwar von 2 Euro pro Volumenprozent und Hektoliter auf 1 Euro. Sollten sich zu viele RTK-Antragsteller melden, gibt es noch weniger Geld pro Betrieb.Außerdem sieht das neue Weingesetz einen Betrag von 1,0 Mio Euro für die Absatzförderung von deutschem Wein auf Drittlandsmärkten vor. Die Auslandswerbung für Wein aus den einzelnen Anbaugebieten liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Bundesrat, der keine...