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Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen – Änderung ab 2009

Das Antragsverfahren für das Förderprogramm "Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen" wurde Mitte November für die Maßnahmen im Jahr 2009 eröffnet. Bis 31. Dezember diese Jahres müssen hierfür die entsprechenden Anträge bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde gestellt werden. Die Inhalte des Förderprogramms sowie die Fördersätze wurden unverändert fortgeschrieben. Im Vergleich zum Vorjahr wurde allerdings die förderfähige Mindestrebfläche in Baden-Württemberg von 5 Ar auf 3 Ar reduziert. Betriebe, die zukünftig an der Umstrukturierung teilnehmen, unterliegen außerdem den Verpflichtungen nach Cross Compliance (CC).
Veröffentlicht am
Aufgrund der im Jahr 2008 geänderten EU-Weinmarktordnung ist außerdem zu beachten, dass nicht die in der Weinbaukartei eingetragene Nettorebfläche, sondern nur noch die nach der Pflanzung bestockte Rebfläche zuzüglich eines Puffers einer halben Gassenbreite um die gesamte Pflanzfläche förderfähig ist. Diese Flächenberechung wird auch bei der Förderung der Installation von Tröpfchenbewässerungsanlagen angewendet. Die beantragte Rebfläche kann im Rahmen des Mitte Mai zu stellenden Auszahlungsantrags noch korrigiert werden. Die neue Flächenberechnung bei dem Förderprogramm "Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen" hat keine Auswirkung auf die in der Weinbaukartei gemeldete Nettorebfläche und die Vermarktungsrechte. Betriebe, die...
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