
Anpassung der Förderkulisse in Baden-Württemberg
Der Weinbauverband Württemberg begrüßt die von Minister Hauk angekündigte Förderung einer Rotationsbrache im Weinbau und die Erhöhung der Fördersätze für Investitionen.
von WVW erschienen am 16.03.2026Nach diversen Gesprächen in den vergangenen Wochen kündigte Minister Peter Hauk MdL Anfang März im Rahmen der Eurovino Anpassungen in der Förderkulisse an. Der Weinbauverband Württemberg (WVW) begrüßt diese Ankündigungen, da sie im Wesentlichen nicht nur einigen Kernforderungen des Verbands entsprechen, sondern auch den investierenden Betrieben kurzfristig bessere Unterstützungsmaßnahmen ermöglichen.
Neue Maßnahme für mehr Nachhaltigkeit im Weinbau
Die Einführung einer „Rotationsbrache BW“ begrüßt der WVW ausdrücklich. Sie soll Betrieben kurzfristig zugutekommen – auch ohne das Vorhandensein einer bundesweiten Rotationsbrache – und ermöglicht Spielräume in den Verhandlungen zur kommenden GAP. Die Förderung kann ab 2027 beantragt werden. Welche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung erfüllt sein müssen, kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Land stärkt Investitionen im Weinbau
Die im Jahr 2026 vorgesehene Erhöhung der Fördersätze (40 % statt 27 %) bei zeitgleichem Absenken des Mindestinvestitionsvolumens auf 5.000 EUR begrüßt der WVW ebenfalls ausdrücklich. Es handelt sich um Maßnahmen aus der VwV Förderung Teil D (siehe https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Foerderung+von+Investitionen+im+Weinbau). Bitte beachten Sie die Fristen zum laufenden Antragsjahr. Hier gilt es, schnell zu sein. Richten Sie Ihre Fragen bitte direkt an das für Sie zuständige Regierungspräsidium. Inwiefern die Fördersätze auch im Jahr 2027 erhöht werden können, ist unter anderem abhängig von der Entwicklung laufender Förderungen und kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

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