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Optimal repräsentiert

Welche Produktionsbedingungen gelten für einen Wein aus Württemberg? Antworten darauf finden sich seit 2012 in den "Lastenheften", beispielsweise in der Produktspezifikation für eine geschützte Ursprungsbezeichnung "gU Württemberg". Unser Änderungsantrag, den wir im Auftrag des MLR beim Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung gestellt haben, wurde zwischenzeitlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Endlich!
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Kernpunkt ist die Ausweitung der parzellenscharf abgegrenzten Rebenaufbaupläne um 100 Meter, sodass unseren Weinbaubetrieben ein wenig mehr Flexibilität im Umgang mit ihren Pflanzrechten zukommt. Doch bis daraus geltendes Recht wird, können noch Jahre vergehen. Hintergrund ist, dass der auf Bundesebene hoffentlich bald "durchgewunkene" Änderungsantrag in Brüssel bis auf Weiteres liegen bleibt! Ist das nicht ein Unding? Wie soll man eine Ursprungsbezeichnung praxisgerecht verwalten, wenn die Brüsseler Verwaltungsebene verklemmt? Hier brauchen wir optimierte Lösungen! Das noch junge Verfahren zur Änderung von Lastenheften muss dringend vereinfacht werden: Bei geringfügigen Änderungen hat das Votum des Mitgliedsstaates auszureichen - umfassende Änderungen (die auch Brüssel genehmigen muss) sollte der Bund vorläufig anerkennen. Zur Verwaltung und Führung der Lastenhefte sind sogenannte Schutzgemeinschaften vorgesehen, die baldmöglichst im Weinrecht zu verankern sind. Von ihrer Zusammensetzung her müssen sie die Branche in der jeweiligen Region widerspiegeln. In Württemberg ist hierfür kein neues Gremium erforderlich, der Weinbauverband und seine Gremien repräsentieren die Branche optimal.
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