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Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Antragsstellung wieder möglich

Ab sofort ist eine Antragsstellung auf Förderung im Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft wieder möglich. Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, unabhängig ihrer Rechtsform sowie Kooperationen landwirtschaftlicher Unternehmer mit Unternehmenssitz in Bayern.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 25 Prozent auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 100.000 Euro je Antragssteller begrenzt. Die Obergrenze kann innerhalb der Förderperiode von 2014 bis 2020 unabhängig voneinander höchstens einmal ausgeschöpft werden. Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Summe der positiven Einkünfte (Prosperitätsgrenze) im Durchschnitt der letzten drei Jahre von 90.000 Euro (Ledige) und 120.000 Euro (Ehegatten) nicht überschritten wurde. Die Einkommensprosperität betrifft bei Personengesellschaften alle Gesellschafter, die über einen Geschäftsanteil von mehr als zehn Prozent verfügen.
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