Qualitätszeichen für Wein
Württemberg bekommt ein Qualitätszeichen. Noch in diesem Jahr soll es über den Antrag zur Qualitätsweinprüfung beantragt werden können. Während zum Bestehen der normalen Qualitätsweinprüfung eine Mindestpunktzahl von 1,5 Punkten (von möglichen 5) genügt, müssen Weine, die das Qualitätszeichen tragen möchten, wenigstens 3 Punkte erreichen.
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Dies erfordert auch eine Anpassung der Punktevergabe durch die Prüfer! Derzeit ist die Qualiprüfung faktisch zur Ja-Nein- Entscheidung geworden. Mit welcher exakten Punktzahl der Wein tatsächlich durchkommt, ist ansich sekundär. Das ist nachvollziehbar, gleichwohl muss man die Mitteilung der erreichten Punktzahl vor diesem Hintergrund dringend überdenken. Mit der Einführung eines Qualitätssiegels steigen die Anforderungen an die Prüfer. Es muss künftig ausgepunktet werden. Dann können Weine, die es verdient haben, das Qualitätszeichen Baden-Württemberg erhalten. Weine, die im Rahmen der Qualitätsweinprüfung mit einer noch höheren inneren Qualität punkten, dürfen bei dieser Gelegenheit selbstverständlich zusätzlich mit einer Prämierungsauszeichnung bedacht werden. Nach unten muss weiterhin konsequent negativ selektiert werden! Weine mit eindeutigen Fehltönen müssen als nicht gU Württemberg-fähig aussortiert werden. Auf der anderen Seite sind individuelle Weine zu erkennen und nicht wegen scheinbar mangelnder Typizität - in diesem Zusammenhang ohnehin ein sehr fragliches Kriterium - abzuqualifizieren. Eine Profilierung von regionalen Weinen kann künftig besser über bezeichnungsrechtliche Anpassungen gelingen. Dazu demnächst mehr.
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