Volksbegehren Artenschutz
Mit der Übergabe eines Gesetzentwurfs durch die beiden Stuttgarter Berufsimker David Gerstmeier und Tobias Miltenberger sowie 18.000 geprüfte Unterstützerunterschriften haben die Initiatoren das baden-württembergische Volksbegehren „Artenschutz – Rettet die Bienen“ amtlich auf den Weg gebracht.
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Inhalte des Gesetzentwurfs sind: 50 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2035 und ökologische Bewirtschaftung aller Staatsflächen (auch verpachteter Landesflächen); erweitertes Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebieten, Natura); Halbierung des Pestizideinsatzes bis 2025; Schutz von Streuobstbeständen; verbindlichere Vorgaben für den Biotopverbund; Intensivierung der Beratung und Bildung zu ökologischer Landwirtschaft/Naturschutz sowie Berichtspflichten (Pflanzenschutzmitteleinsatz, Ökolandbau). Der jetzige Gesetzentwurf bedeutet das Aus für Weinbaubetriebe in Schutzgebieten und würde insgesamt den Weinbau in unserem Land gefährden. Denn ohne Pflanzenschutz oder mit weit reduziertem Pflanzenschutz ist Weinbau nicht möglich und führt zu einem verstärkten Strukturwandel! Die Agrarverbände in Baden-Württemberg sind gut beraten, an einem Alternativvorschlag mitzuwirken. Eine Volksabstimmung bietet auch die Chance all das, was wir in Richtung Umweltschutz schon unternehmen, der Bevölkerung zu unterbreiten. Wenn Sie weiterhin ein Glas Wein aus Württemberg genießen wollen, das aus einem umweltschonenden Weinbau stammt, dann müssen Sie sich für den Alternativvorschlag entscheiden. Der Vorschlag muss auch weitere durchführbare Umweltmaßnahmen beinhalten.
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