Schutzgemeinschaft im Arbeitsmodus
Mit der Verabschiedung des neuen Weingesetzes und der Zustimmung des Bundesrats zur Änderung der Weinverordnung erfolgt nun die zukünftige Bezeichnung: „Je enger die geographische Herkunftsangabe, desto größer das Qualitätsversprechen.“
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In der Verordnung sind Übergangsregeln festgelegt, dass Erzeugnisse aus Trauben bis einschließlich Erntejahrgang 2025 nach geltendem Recht gekennzeichnet und bis zum Aufbrauchen der Bestände in Verkehr gebracht werden dürfen. Dies trifft besonders für Großlagenbezeichnungen zu. Aber auch bei der Verwendung von Ortsweinen und Einzellagen wird es Veränderungen geben. Zur Ausgestaltung der zukünftigen Qualitätspyramide hat die Schutzgemeinschaft die Umsetzung der neuen Weinverordnung in Württemberg und deren Landweingebiete g.g.A. diskutiert. Mit der Gründung von Regionen als regionale Weinbezeichnungen zum Beispiel Hohenlohe, Remstal soll abgetrennt von der Qualitätspyramide diskutiert und entschieden werden. Dieser Prozess beginnt im Winterhalbjahr 2021/2022. Ebenfalls sollen zu einem späteren Zeitpunkt Kriterien für die Verwendung der Begriffe „Großes Gewächs“ und „Erstes Gewächs“ geregelt werden. Die Ergebnisse wurden in einem Diskussionspapier zusammengefasst und dienen als Grundlage des Gestaltungsprozesses der neuen Qualitätspyramide. Sie wird allen Vermarktungs- und Erzeugungsbetrieben zugänglich gemacht. Stellungnahmen zum Papier aus den Organisationen der Weinwirtschaft Württembergs und aus den Bezirken sind erwünscht und Teil des Entscheidungsprozesses. Die Mitglieder der Schutzgemeinschaft sind sich darüber einig, dass eine für die Zukunft ausgerichtete Qualitätspyramide nur dann akzeptiert wird, wenn alle Beteiligten diese auch mitgestalten können. Nehmen Sie deshalb an dem meinungsbildenden Prozess rege teil.
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