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Neues Weinbezeichnungsrecht

Folgen für g. U. Franken

Mit der neuen Weinverordnung erfolgt eine wegweisende Weichenstellung hin zu einem herkunftsbasierten Qualitätsmodell. Die Vorgaben folgen dabei zwei Leitsätzen: 1. Eine Herkunftsangabe muss ein Qualitätsversprechen beinhalten und 2. Je enger die Herkunft ist, umso größer ist dieses Versprechen.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Bisher sagt die Herkunftsangabe auf dem Etikett lediglich aus, woher die Trauben stammen, aus denen der Wein gewonnen wurde. Das neue Bezeichnungsrecht schreibt j etzt vor, w elche Bedingungen erfüllt werden müssen, um bestimmte H erkunftsbezeichnungen zu verwenden. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Qualitäts- und Prädikatswein, Qualitätsschaumwein b. A., Qualitätslikörwein b. A. und Qualitätsperlwein b. A. Für eine bessere Lesbarkeit wird der Begriff Erzeugnis verwendet. Für alle Vorgaben gilt eine Übergangsfrist b is i nklusive Jahrgang 2 025, wenn nichts anderes angegeben ist.
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