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WINZER UND JÄGER HAND IN HAND

Rehwildverbiss beim Austrieb minimieren

In vielen Weinbaulagen besteht im Frühjahr die Gefahr für Rehwildverbiss beim Austrieb. Ab dem 3- bis 5-Blatt-Stadium ist die Gefahr am größten, vor allem dort, wo Rehwild eine Deckung findet. Also am Waldrand, in der Nähe von Gehölzen, bewachsenen Böschungen und wilden Rainen. Aber auch in den Gassen, wenn sie Deckung bieten. Was man dagegen tun kann erklärt Jäger Dr. Kuno Zeller.
Veröffentlicht am
Sebastian Schwegmann2 / Shutterstock
Der Winzer kann seine Weinberge bewirtschaften wie er will. Darin ist er frei. Aber er kann je nach Bewirtschaftungsmethode im Zweifel auch Mitverursacher von Wildschäden sein. Nach dem Bundesjagdgesetz sind Wildschäden in Weinbergen nicht zu ersetzen, wenn die Herstellung üblicher Schutzvorrichtungen zur Abwendung eines Schadens unterblieben ist (zum Beispiel Einzäunen). Nur in Baden-Württemberg sind Wildschäden im Weinberg grundsätzlich schadensersatzpflichtig, auch wenn dort keine Schutzeinrichtungen angebracht worden sind.
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