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GRUNDLAGEN DER WEINBUCHFÜHRUNG – TEIL 1

Immer schön dran bleiben

Viele begleitet bei der Weinbuchführung ein latentes Gefühl von Unsicherheit. Unterschiede zwischen der Wirklichkeit in den Tanks und den Weinbüchern sind unvermeidbar. Aber wie groß darf die Differenz zwischen der Realität des Kellers und der Fiktion der Weinbücher sein? Die nachstehenden Hinweise sind auf dem Laufenden, ausschließlich verbindlich sind jedoch die einschlägigen Vorschriften.
Veröffentlicht am
DWI
Falls die Meldungen im Weinbuch nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Weingesetzes dar. Die ordnungsgemäßen Meldungen sind Vorbedingung für die Teilnahme an marktregulierenden Maßnahmen. Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind von den marktregulierenden Maßnahmen entsprechend der Verordnung ausgeschlossen und müssen mit Kürzungen bei Beihilfezahlungen rechnen. Weinkontrolle Überprüfungen von Betrieben werden regelmäßig ohne Voranmeldung und so durchgeführt, dass in den Betriebsablauf nicht über das notwendige Maß hinaus eingegriffen wird. Unmittelbar vor Beginn einer Überprüfung ist der Betriebsleiter oder ein an...
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