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Bundeslandwirtschaftsministerium

GAP-Verordnungen zur Abstimmung

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat am 19. Oktober dem Bundeskabinett zwei Verordnungen zur Umsetzung der EU-Agrarpolitik ab 2023 vorgelegt. Darin werden - anknüpfend an den Ende September in Brüssel eingereichten deutschen GAP-Strategieplan - die mit der EU-Kommission abgestimmten Anpassungen in nationales Recht umgesetzt.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und der Ersten Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten- Verordnung wird der Rechtsrahmen der EU-Agrarförderung in Deutschland beim Klima- und Umweltschutz sowie dem Erhalt der Biodiversität nachjustiert. Der Bundesrat muss den Verordnungen noch zustimmen, bevor diese in Kraft treten können. Für Besitzer von Dauerkulturen ist unter anderem folgende Regelung neu: Einführung einer Pflegemaßnahme auch an den Dauerkulturpflanzen bei aus der Erzeugung genommenen Dauerkulturen. Bisher musste lediglich der Aufwuchs des Bodens einmal im Jahr gemäht oder gemulcht werden.
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