Für erzielte Kompromisse einstehen
Seit einigen Monaten wird kontrovers über den EU-Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln diskutiert. Der ursprüngliche Entwurf sieht unter anderem ein Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten, zu denen unter anderem FFH- oder Vogelschutzgebiete zählen, vor.
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Zudem ist eine pauschale Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 50 % vorgesehen. Bereits Ende Dezember beauftragten die Agrarminister der EU-Mitgliedsstaaten eine umfangreiche Folgeabschätzung des Vorschlags. Es konnte erreicht werden, dass sich nicht nur mit den ökologischen Ideen, sondern auch mit den Belastungen und Folgen für die Betriebe auseinandergesetzt wird. Vor allem in Zeiten allgemeiner Preissteigerungen. Auch erwarten wir als eines der Ergebnisse der Folgeabschätzung, dass der ursprüngliche Entwurf gleichermaßen Auswirkungen auf den biologischen und konventionellen Weinbau hat.
Die Inhalte des Verordnungsentwurfes vom Juni 2022 widersprechen dem Ziel, den Ökoweinbau auf bis zu 30 % zu erhöhen. Wir setzen uns auch weiterhin für eine vollständige Zurücknahme des Entwurfes ein. Ich hatte Anfang Februar die Möglichkeit, im Landtag in der Anhörung des Agrarausschusses zur Thematik Stellung zu beziehen. Mit den im Biodiversitätsstärkungsgesetz verankerten Kompromissen zwischen Politik, Naturschutz und Landwirtschaft hat Baden-Württemberg über die Landesgrenzen hinaus eine Vorreiterrolle eingenommen. Auf Basis von Freiwilligkeit und Anreizen, sowie einer intensiven Forschung und Beratung ist es unter anderem das Ziel des Landes, den Einsatz von chemischsynthetischen Pflanzenschutzmitteln um 40 bis 50 % bis 2030 zu reduzieren. Bei unseren Landespolitikern im Agrarausschuss finden wir Gehör und Unterstützung. Wir wünschen uns, dass auch die Bundesregierung klare Kante zeigt.
Hermann Hohl, Präsident Weinbauverband Wu¨rttemberg
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