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Neue Verwaltungsvorschrift

Schaffung von Refugialflächen für die Biodiversität

Ein wesentliches Ziel des Biodiversitätsstärkungsgesetzes ist die landesweite und mittelfristige Schaffung von Refugialflächen.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Bis 2030 sollen auf mindestens zehn Prozent der Fläche je landwirtschaftlicher Landnutzungsart Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten eingerichtet werden. "Mit der neuen Verwaltungsvorschrift Refugialflächen haben wir eine bundesweit einmalige Regelungsgrundlage geschaffen, um landwirtschaftliche Nutzungsformen und Flächen als Refugialflächen anerkennen zu können. Das ist ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes, der zur Sicherung der Artenvielfalt in Baden-Württemberg beitragen wird.
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