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Umstrukturierung von Rebflächen

Information der LWG zum Zahlungsantrag

Wer im Programm Umstrukturierung von Rebflächen einen Förderantrag gestellt und bereits gepflanzt hat, der möchte bitte umgehend seinen Zahlungsantrag mit Flächenaufstellung und Originalrechnung bzw. Originallieferschein bei der LWG einreichen, damit die weitere Bearbeitung der Anträge zügig abgewickelt werden kann. Das Gleiche gilt für beantragte Tröpfchenbewässerung.

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Spätester Abgabetermin ist der 31. Mai 2017. Falls sie noch keine Rechnung für ihre Reben bekommen haben reicht auch der Originallieferschein aus!

Bei Fragen stehen unter der Telefonnummer 0931/9801214 (Frau Schömig) bzw. 215 (Herr Wolter) von der LWG zur Verfügung.

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