EU-Weinpaket greift
Pflanzrecht gilt ab sofort länger
Winzer profitieren jetzt von verlängerten und vereinheitlichten Genehmigungszeiträumen für die Wiederbepflanzung.
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Das EU-Weinpaket zeigt mit den Erleichterungen im Verfahren der Wiederbepflanzung erste direkte Auswirkungen auf den Weinbau. Ab sofort gelten verlängerte Zeiträume bis zur Wiederbepflanzung. Bisherige Regelung: Wurde bisher im sogenannten „Vereinfachten Verfahren“ (ohne Antragstellung und auf der gleichen Fläche) gepflanzt, musste dies innerhalb von sechs Jahren nach der Rodung erfolgen. Um Genehmigungen zu verlängern oder auf andere Flurstücke zu übertragen, konnte bisher innerhalb von zwei Jahren nach der Rodung ein Antrag auf Wiederbepflanzung gestellt werden. Dann galt diese Genehmigung für weitere sechs Jahre ab dem Bescheiddatum, bei Pflanzung auf dem gleichen Flurstück – und für drei Jahre, bei Übertragung auf ein anderes...



