Mit großen Schritten der Reife entgegen
Das Spätsommerwetter ist nun erstmal vorbei, im weiteren Verlauf dieser Woche werden die Temperaturen nur noch um die 20°C Marke liegen. Regenfälle sind aus heutiger Sicht frühestens im Laufe der kommenden Woche zu erwarten.
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Die Reifeentwicklung in den Weinbergen hat meist enorme Fortschritte gemacht, lediglich auf Standorten mit Wassermangel ist ein verhaltener Reifefortschritt festzustellen. Durch die großen Unterschiede in den Tag-und Nachttemperaturen wird die Reife- und Aromaentwicklung weiter gefördert.
Die Bestände zeigen sich aktuell überwiegend gesund, lediglich punktuell sind erste Fäulnisnester durch Abdrücken aufgrund kompakter Traubenstrukturen zu finden. Hier besteht jedoch kein Zusammenhang mit der Kirschessigfliege.
Kirschessigfliege (KEF)
Die grundlegenden Informationen zur KEF aus dem letzten Hinweis gelten weiterhin.
Der Flug der KEF ist lagenweise hoch, insbesondere wenn Randstrukturen vorhanden sind. Bei den anfälligen Frühsorten (z. B. Acolon, Dornfelder,Regent) werden über das Beerenmonitoring an einigen Standorten ansteigende Befälle gemeldet. An anderen Standorten ist jedoch auch eine Stagnation des Befalls beziehungsweise noch kein Befall festzustellen. Meist steht die ansteigende Eiablage im Zusammenhang mit Vorschäden an den Trauben oder es handelt sich um Lagen mit feuchterem Mikroklima (Tallagen, Waldrandlagen, Gebüsch u.a.). Durch die fortgeschrittene Reife scheitert eine Behandlung der frühen Sorten vielfach an der einzuhaltenden Wartezeit. Vor Ablauf der Wartezeiten ist keine Lese möglich!
Die mittlere Reifegruppe, darunter fallen in erster Linie die roten Burgundersorten (z. B. Schwarzriesling, Spätburgunder und Samtrot) sind grundsätzlich weniger gefährdet als die Frühsorten. Dies gilt auch für die Rebsorte Lemberger. Im Monitoring zeigte sich bisher kein Standort mit nennenswerter Eiablage. Daher ist aus heutiger Sicht bei diesen Rebsorten keine Behandlungsnotwendigkeit gegeben. Allerdings können auch hier bei schlechter Grundpflege und gleichzeitig exponierter Randlage Probleme nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Spannend wird die weitere Wetter- und Populationsentwicklung im Hinblick auf die Rebsorte Trollinger. Von frühen Standorten (insbesondere Terrassenlagen am Neckar) oder ertragsreduzierten Flächen wird bereits von punktuellen Befällen berichtet. Für spätere Lagen und bei höheren Erträgen besteht aktuell noch kein Handlungsbedarf. Kontrollieren Sie insbesondere Ihre Trollinger-Flächen sehr genau und melden Sie Verdachtsfälle an Ihren Vermarktungsbetrieb oder an die Weinbauberatung!
Grundsätzlich ist weiterhin zu beachten:
- Nur bei beginnendem Befall (Eiablage, Safttropfen, eingedellte Beeren mitschäumendem Inhalt) ist eine Behandlung anzuraten
- Rein vorbeugende Einsätze von Insektiziden sind nicht zielführend
- Jeder Bewirtschafter von Rebflächen muss das Befallsrisiko und damit den Beginn möglicher Behandlungen auf seinen Flächen selbst festlegen.Generell ist dies im Vorfeld mit den Vermarktungsbetrieben abzustimmen! Achten Sie auf die Hinweise ihres Vermarktungsbetriebes!
Hinweis zum Bienenschutz
- Nach der Bienenschutzverordnung dürfen Pflanzenschutzmittel mit der Einstufung B1 (Bienengefährlich) nicht in von Bienen beflogenen Weinbergen eingesetzt werden (saftende Trauben, Honigtau, blühende Unkräuter). Daher blühende Begrünungen vor einem Insektizideinsatz mulchen und Insektizide erst vor/nach Beendigung des täglichen Bienenflugs (kurz vor Sonnenuntergang / kurz nach Sonnenuntergang) einsetzen. Dies deckt sichauch mit den Hauptaktivitätsphasen der KEF.
- Beschädigte Beeren in den Weinbergen sind generell als Warnsignal zu werten
- Weiter bitten wir zubeachten, dass in den wenigen Fällen, wo Bienenstände näher als 60 Meter zu Anlagen stehen, die mit B1-Mittel behandelt werden sollen, Rücksprachemit dem Imker zu erfolgen hat
- Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand entweder während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers oder außerhalb der täglichen Flugzeit eingesetzt werden.
- Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten
Die nächste Mitteilung erfolgt nach Bedarf, vermutlich Mitte nächsterWoche.
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