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Antragsfrist für Maßnahmen 2020

Bayerischer Weinfonds unterstützt Marketing

Seit Einführung des Bayerischen Weinfonds am 1. Januar 2002 konnte die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) über die gesetzliche Abgabepflicht rund 18 Millionen Euro zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein zur Verfügung stellen. Mit den Mitteln des Bayerischen Weinfonds von jährlich ca. einer Millionen Euro führt die für das gesamte Weinbaugebiet zuständige gebietliche Absatzförderungseinrichtung Gebietsweinwerbung Frankenwein-Frankenland GmbH (Würzburg) Maßnahmen zur Absatzförderung und Öffentlichkeitsarbeit durch.

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DWI
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Daneben werden auch Marketing-Aktivitäten für gruppenbezogene Maßnahmen im fränkischen Weinbau und am Bodensee gefördert. Förderanträge für Maßnahmen des Jahres 2020 können von interessierten Gruppen bis zum 31. Oktober 2019 bei der LWG gestellt werden. Das Antragsformular sowie ein Merkblatt zur Förderung stehen auf der LWG-Homepage zum Download zur Verfügung.

Hier gehts zur LWG-Homepage: http://www.lwg.bayern.de/weinformulare

Ansprechpartner:
Leonie Blank
Tel. 0931 / 9801-258
Fax: 0931 / 9801-270
E-Mail: poststelle@lwg.bayern.de

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