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Ausgleichsleistung

Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft

Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) aufmerksam. Pro Monat gibt es maximal 80,00 Euro für Verheiratete und 48,00 Euro für Ledige. Wer an der Ausgleichsleistung interessiert ist, muss seinen Antrag bis zum 30. September 2020 gestellt haben.

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Einen Anspruch hierauf haben Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und am 01. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen.

Antragsteller aus den neuen Bundesländern

Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen außerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag auf Ausgleichsleistung stellen.

Die monatliche Geldleistung beläuft sich zurzeit auf maximal 80,00 Euro für Verheiratete und 48,00 Euro für Ledige.

Antragsfrist

Anträge sind bis zum 30. September 2020 zu stellen. Dies ist jedoch nur maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 01. Juli 2020 bezogen hat. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 01. Juli 2020 verloren.

Mehr Informationen:
Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druseltalstraße 51, 34131 Kassel (Tel.: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.zla.de.

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