Weinbestände in Baden-Württemberg 2021
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat zum Ende des Weinwirtschaftsjahres 2021 (31. Juli) die gelagerten Weinbestände bei den Erzeugern und im Handel erfasst.
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In der Weinbestandserhebung werden jährlich zum Ende eines jeden Weinwirtschaftsjahres (31. Juli) die gelagerten Weinbestände bei den Erzeugern und im Handel erfasst. Zu den Erzeugern gehören Weinbaubetriebe und Winzergenossenschaften, im Bereich Handel werden Großhändler oder Weinhandelsbetriebe befragt.
Berücksichtigt werden die Unternehmen, die zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 100 Hektolitern (hl, 1 hl = 100 Liter) verfügen.
Die Erzeuger und Handelsbetriebe melden ihre Weinbestände an die mit der Führung der Weinbaukartei im Land betrauten Stellen:
• Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg für das Anbaugebiet Württemberg
• Staatliches Weinbauinstitut Freiburg für das Anbaugebiet Baden.
Die statistische Aufbereitung erfolgt im Statistischen Landesamt Baden-Württemberg.
Spezifische Unterteilung
Nach der Verordnung (EU) Nr. 401/2010 vom 7. Mai 2010 werden die Weine folgendermaßen untergliedert:
EU-Bezeichnungsrecht
Wein mit g.U. entspricht Prädikatswein (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein)
Wein mit g.U. entspricht Qualitätswein und Qualitätswein b.A.
Wein mit g.g.A. entspricht Landwein
Rebsortenwein ohne g.U./g.g.A. entspricht Deutscher Wein mit Rebsorte und/ oder Jahrgang
Wein ohne g.U./g.g.A. entspricht Deutscher Wein ohne Rebsorte und ohne Jahrgang
Genaue Einzelheiten
Angehängt an diesen Artikel finden Sie die detaillierten Ergebnisse der Weinbestandserhebung Baden-Württemberg 2021.
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