Fördermittel angewiesen
Die Fördermittel für mehrere flächenbezogene EU- und Landesprogramme aus dem Gemeinsamen Antrag sind angewiesen. „Auszahlungen der landwirtschaftlichen Förder- und Ausgleichszahlungen für 2022 kommen noch rechtzeitig vor Weihnachten“, sagte Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dankte allen Beteiligten, die dazu beigetragen haben.
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Planmäßig sind die Auszahlungen für die Förder- und Ausgleichsleistungen für die landwirtschaftlichen Unternehmen aus dem Gemeinsamen Antragsverfahren 2022 angelaufen. Bereits im Oktober war die erste Bewilligung und Auszahlung für das Förderprogramm für steiles Grünland. Anfang/Mitte Dezember erfolgen die ersten Auszahlungen für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und die Landschaftspflegerichtlinie. Weitere Auszahlungen für Antragsteller dieser Förderprogramme werden bis Weihnachten folgen.
Fördermittel werden ab dem 21. Dezember ausgezahlt
Die Auszahlung der Gelder aus den EU-Direktzahlungen für Baden-Württemberg auf die Konten der landwirtschaftlichen Unternehmen ist ab 21. Dezember vorgesehen. Für eine frühzeitige Auszahlung der EU-Direktzahlungen durch den Bund - noch vor Weihnachten und nicht erst zum Monatsende - hatten sich Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL sowie andere Bundesländer eingesetzt. Vor dem Hintergrund der insgesamt angespannten Einkommenssituation in Folge der Ukrainekrise ist dies ein wichtiger Beitrag zur Liquiditätssicherung der Unternehmen. Der Bund muss die EU-Zahlungen vorfinanzieren und bekommt die Gelder später im Nachgang von der EU erstattet, wofür Zinsen anfallen. Der Bundesminister hat sich trotz der ansteigenden Zinsen bereiterklärt, die frühere Zahlung zu ermöglichen.
Insgesamt nehmen an den im Gemeinsamen Antragsverfahren 2022 angebotenen Förderprogrammen rund 43.000 Landwirte teil. Das Auszahlungsvolumen wird bis Weihnachten rund 400 Millionen Euro betragen. Diese Mittel unterstützen die landwirtschaftlichen Betriebe im Land sowie deren gesellschaftlichen Leistungen für den ländlichen Raum.
Erhaltung der Kulturlandschaft
Neben den EU-Direktzahlungen werden, zum Beispiel mit der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete oder der Förderung für steiles Dauergrünland, die Bewirtschaftung besonders schwieriger Standorte gefördert, um deren Erhalt für die Kulturlandschaft zu sichern. Mit der Landschaftspflegerichtlinie und dem Vertragsnaturschutz wird die extensive Landnutzung im Sinne des Naturschutzes honoriert. „Die nachhaltige Bewirtschaftung und der Erhalt unserer Kulturlandschaft ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen und gut investiertes Geld“, sagte Minister Peter Hauk MdL.
Durch die frühere Auszahlung ist die Bearbeitungszeit der Anträge - insbesondere für die Umsetzung von Ergebnissen aus Betriebskontrollen - verkürzt. Deshalb kann nicht pauschal für jeden Einzelfall eine Zahlung bereits zum ersten Auszahlungstermin zugesagt werden. Bei Anträgen, die in diesem Jahr noch nicht auszahlungsfähig waren, werden die nächsten Auszahlungen bereits ab Mitte Januar 2023 in kurzer zeitlicher Folge vorgenommen. Auskünfte zum Einzelfall können bei Bedarf bei den zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden erfragt werden.
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