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Baden-Württemberg

Förderung Handarbeitsweinbau – Frist verlängert

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg hat die Antragsfrist zur Förderung von Handarbeitsweinbau auf den 31. Januar 2023 verlängert.
Veröffentlicht am
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Regina Klein
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Die Maßnahme Förderung Handarbeitsweinbau ist für das Jahr 2023 erstmalig über FIONA (Flächeninformation und Onlineantrag) zu beantragen. Die Anträge können seit der Kalenderwoche 49 gestellt werden.

Aufgrund einer Systemumstellung werden alle Personen, die bisher schon die Förderung Handarbeitsweinbau bezogen haben oder ab 2023 beziehen möchten gebeten, bis zum 31. Januar 2023 einen Förderantrag zu stellen.

Weitere Infos unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Handarbeitsweinbau

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