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Steillagenweinbau

Förderung kommt ab 2018

Die vom Land Baden-Württemberg geplante Förderung für Handarbeitslagen im Weinbau ist von der EU-Kommission notifiziert worden. Nun muss noch der Landtag der neuen Steillagenförderung zustimmen, dann können ab 2018 bis zu 3000 Euro pro Hektar und Jahr ausbezahlt werden.
Veröffentlicht am
Klein
Förderfähig sind nur sehr steile Weinberge i nnerhalb der Weinanbaugebiete Baden und Württemberg mit einer überwiegenden Hangneigung ab 45 Prozent und Terrassenweinberge, die von Hand bewirtschaftet werden müssen.
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