Steillagenweinbau
Förderung kommt ab 2018
Die vom Land Baden-Württemberg geplante Förderung für Handarbeitslagen im Weinbau ist von der EU-Kommission notifiziert worden. Nun muss noch der Landtag der neuen Steillagenförderung zustimmen, dann können ab 2018 bis zu 3000 Euro pro Hektar und Jahr ausbezahlt werden.
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Förderfähig sind nur sehr steile Weinberge i nnerhalb der Weinanbaugebiete Baden und Württemberg mit einer überwiegenden Hangneigung ab 45 Prozent und Terrassenweinberge, die von Hand bewirtschaftet werden müssen.
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