Bayerischer Weinfonds
Jährlich eine Million Euro für die Absatzförderung
Seit Einführung des Bayerischen Weinfonds am 1. Januar 2002 konnte die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) über die gesetzliche Abgabepflicht rund 17 Millionen Euro zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein zur Verfügung stellen.
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Mit den Mitteln des Bayerischen Weinfonds von jährlich etwa einer Million Euro führt die für das gesamte Weinbaugebiet zuständige gebietliche Absatzförderungseinrichtung Gebietsweinwerbung Frankenwein- Frankenland GmbH Maßnahmen zur Absatzförderung und Öffentlichkeitsarbeit durch.
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