Rheinland-Pfalz: EU-Umstrukturierungsprogramm
Antragsverfahren für Rebpflanzungen
Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren können noch Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen gestellt werden. Hier gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2023.
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Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten. Für aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 6000 und 32.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steiloder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität.
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