Verbandspräsident Hermann Hohl: Wein-Etikett muss verbraucherfreundlich bleiben
Genießer Württemberger Weine können sich auch künftig auf das gewohnte Etikett als Qualitätskriterium verlassen. „Auch nach Inkrafttreten des neuen EU-Weinrechts zum 1. August 2009 bleiben die traditionellen Kennzeichnungen von Qualitäts- und Prädikatswein erhalten“, betont Hermann Hohl, Präsident des Weinbauverbandes Württemberg. Neue Bezeichnungsmöglichkeiten versteht Hohl als Ergänzung und Chance, regionale Qualitäten für den Verbraucher noch deutlicher als bisher zu positionieren. Regionale Marken müssten künftig auch Teil touristischer Aktivitäten sein: „Wir müssen uns zu unseren Weinregionen und Weinlandschaften bekennen.“
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Voraussichtlich ab 2011 soll es „Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung“ geben. Hier können Orte, Täler oder Lagen verwendet werden und Orientierungshilfe bieten. Schon jetzt ist es möglich, einen „Neckar Landwein“ anzubieten. Die Produktionsmethoden sollen ab 2010 für Landweine „mit geschützter geographischer Angabe“ noch genauer definiert werden. Oberstes Ziel für den Weinbauverband Württemberg: „Wir wollen den Verbraucher nicht vor den Kopf stoßen“, verspricht Hohl. Die neue Brüsseler Systematik von Weinkategorien macht eine Reihe von Anpassungen des Weingesetzes sowie der Vorschriften der Weinbau treibenden Bundesländer erforderlich. Beim Bezeichnungsrecht haben letztlich die 13 deutschen Anbauregionen das Sagen. Hohl begrüßt, dass...