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Gemeinsamer Handlungsaufruf

Wunschzettel an die Landesregierung

Der Wunschzettel ist lang: In einem gemeinsamen Handlungsaufruf richten Baden Württembergs Kellereien und Weinbauverbände ihre Forderungen an eine künftige Landesregierung.

von Redaktion erschienen am 10.10.2025
Trommeln für Württembergs Herkünfte: Die Qualität stimmt, am Image heimischer Weine lässt sich noch schrauben. In diesem Punkt sind sich Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (links) und Dietrich Rembold, Präsident des Weinbauverbands Württemberg, einig. © Caroline Wörner
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Den Strukturwandel im Weinbau gilt es gemeinsam zu gestalten. Die Verbände üben den Schulterschluss und fordern mittel- und langfristige Maßnahmen zur Unterstützung von der Politik.

Umgang mit Rebflächen

  • Rotationsbrache mit mindestens 3.000 Euro/ha als geförderte Biodiversitätsleistung
  • Rodungsprämie mit mindestens 5.000 Euro/ha zum Erhalt der Kerngebiete und für einen sozialverträglichen Ausstieg
  • Flächenpotenziale nutzen durch gezielte Kooperationen von Natur- und Landschaftsschutz, Kommunen, Touristik und Weinbau (Biotopvernetzung, ILEK-Erkenntnisse)
  • Drieschenverordnung, um Verbuschung zu verhindern, Zukunftsbetriebe zu schützen, invasive Schädlinge einzudämmen
  • Standortveredelung in die Umstrukturierung/Umstellung von Rebflächen aufnehmen

Rahmenbedingungen schaffen

  • Mindestlohn: gesonderte Regelung für  sozialversicherungsfrei Beschäftigte/Saisonarbeit
  • Pflanzenschutz: gute fachliche Praxis fördern (integrierter Pflanzenschutz plus)
  • Bürokratie: einfacheres Verfahren zur Wiederbepflanzung, Pheromonförderung
  • Weinbaukartei digitalisieren
  • Drohneneinsatz: weniger Hürden bei Zulassung und Einsatz
  • Fachkräftemangel: verbesserte Aus- und Weiterbildung; Förderung von Diversifizierung und Zuerwerb durch außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten
  • Gebäudenutzung: Liberalisierung beim Bau und der Umnutzung von Gebäuden im Außenbereich sowie für Events oder touristische Angebote
  • Mehrarbeit: Ausnahmeregelung für saisonale Arbeitsspitzen

Finanzielle Unterstützung

  • Verstetigung und Ausbau bestehender Förderkulissen, sowie stärkere Berücksichtigung von Genossenschaften bei den Mitteln für Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, um strukturelle Anreize zu setzen.
  • Erweiterung der Förderprogramme des GAP-Strategieplans um vorhandene Krisenmaßnahmen (EU-Recht)
  • Mehrgefahrenversicherung auf weitere Schadereignisse ausweiten, gesicherte Finanzierung aus Landesmitteln
  • Einführung zinsloser Darlehen durch die Landesbank BW
  • Ausweitung der „Förderung Handarbeitsweinbau“ auf weitere Kulissen wie Steil- und Hanglagen; Reduktion des Verpflichtungszeitraum auf maximal drei Jahre
  • Herbizidfreies Arbeiten gemäß Aufwand fördern (mindestens 500 Euro/ha)
  • Betriebs- und Teilbetriebsaufgaben unterstützen (vereinfachter Zugang zu steuerlicher Beratung)
  • Maschinenförderung auch für Maschinengemeinschaften, Genossenschaften und Lohnunternehmen zur Kostenoptimierung und Kompensation fehlender Fachkräfte
  • steuerfreie Rücklagen ermöglichen
  • Absatzförderung durch Tourismus, Gastronomie und Landesmarketing; gemeinsame Anstrengung aller politischer Akteure zur Bündelung von Tourismus, Weinbau, Gastronomie und weiteren Partnern zur wirtschaftlichen Stärkung der ländlichen Räume
  • Erweiterung der Öffnungszeiten von Besen- und Straußwirtschaften zur Verbesserung des Vermarktungspotenzials
  • Markenauftritt: zielgerichtete Kampagnen mit klarem Fokus auf die Herkünfte Baden und Württemberg
  • Schutzgemeinschaft braucht gesetzliche Grundlage und ausreichende Finanzierung, um die ihr übertragenen Aufgabe erfüllen zu können; hierzu bedarf es einer allgemeinverbindlichen Abgabe sowie staatlicher Unterstützung
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