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Infos Rebschutzdienst Bad Mergentheim

Endlich hat es wieder einmal geregnet, wenn auch nicht übermäßig viel, aber man freut sich über jeden Tropfen Regen. Aber trauen kann man der Witterung immer noch nicht. Die „Eisheiligen“ geben sich offensichtlich noch nicht geschlagen. Für 10. und 11. Mai wird zwar eine kurze Warmphase vorhergesagt, bevor es dann, über das Wochenende und zur Monatsmitte hin, wieder deutlich kühler werden soll. Wobei Bodenfrost nicht sicher auszuschließen ist. Das Entfernen der Frostruten besonders in tieferen Lagen sollte daher noch einige Tage geschoben werden.
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Der Rebenaustrieb ist überwiegend gut, wenn auch Frostlagen bzw. letztjährige Hagelflächen teilweise Lücken zeigen. Den Frost vom 17. April haben die Reben erstaunlich gut verkraftet. Die Rebenentwicklung ist je nach Sorte und Lage, wie jedes Jahr zu Beginn der Rebenvegetation, sehr unterschiedlich. Die Niederschlagsmengen um den 5. und 6. Mai lagen verbreitet um 10 Liter/m². Lokal wurden deutlich größere Regenmengen gemessen.

Peronospora
Temperaturen über 10° C, ausreichende Blattmasse und die Niederschläge vom 5. und 6. Mai führten sehr wahrscheinlich zur Primärinfektion durch Peronospora. Die Inkubationszeit dieser Primärinfektion endet ungefähr 8-10 Tage später. Mit Folgeinfektionen muss daher ab Mitte Mai gerechnet werden. Wenn zu dieser Zeit Infektionsbedingungen herrschen, sprich Wärme und Regen, wäre somit eine erste Behandlung Mitte Mai notwendig. Bei der Erstbehandlung genügt der Einsatz eines zugelassenen Kontaktfungizides. Bei Nachttemperaturen unter 10 °C besteht grundsätzlich keine Gefahr von Sekundärinfektionen und die Behandlung kann noch hinausgezögert werden. Allerdings ist für die Terminierung der ersten Spritzung auch Oidium zu berücksichtigen.

Oidium
Bei Oidiumist der Vorjahresball (auch in der näheren Umgebung), die Empfindlichkeit der Sorten und ob die die jungen Gescheine sichtbar sind, entscheidend. In solchen Oidium gefährdeten Weinbergen sollte eine Erstbehandlung baldmöglichst erfolgen. Für spätere Lagen, in denen auch überwiegend unempfindlichere Rebsorten (alle Burgundersorten und Riesling) stehen, kann die Erstbehandlung noch etwas hinausgezögert werden.
Der Zusatz eines organischen Mehltaufungizides zum Netzschwefel (3,6 kg/ha) erlaubt einen Spritzabstand von 10 - 12 Tagen. Die frühe Anwendung eines organischen Mittels ist aber nur bei empfindlichen Sorten und bekannten Oidiumlagen sinnvoll.

Traubenwickler
Der Mottenflug hat Ende April begonnen. Eine Behandlung dieser 1. Generation des Traubenwicklers wird nicht empfohlen.
Resistenzstrategie und Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen

Eine Abwechslung einzelner Mittelgruppen ist von zentraler Bedeutung, um Resistenzproblemen vorzubeugen. Dazu muss bekannt sein, welche Mittel miteinander verwandt sind und welche Mittel wann eingesetzt wurden. Der Aufschrieb der verwendeten Mittel zusammen mit deren Resistenzeinstufung ermöglicht es dann, die Mittelauswahl sachgerecht zu treffen. Dazu gibt es Informationen im Internet, z.B. auch auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes Bad Mergentheim oder Öhringen.

Berechnung der Mittelmenge
Bei der ersten Behandlung ist je nach Wuchshöhe der 1 bis 1,5-fache Basisaufwand ausreichend. Dies entspricht einer Berechnungsgrundlage von 400 - 600 Liter Wasser je ha. Die tatsächliche Wasseraufwandmenge je ha sollte bei max. 200 Liter/ha liegen.

Spritzen-TÜV
Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät, damit es bei Fachrechtskontrollen nicht zu Beanstandungen kommt.

Stockarbeiten
Wichtige zeitgebundene Stockarbeiten sind jetzt das Ausbrechen überzähliger Triebe besonders im Stammkopfbereich und „Stammputzen“ von Hand, mechanisch mit Bürsten oder mit dem Mittel „Shark“ bei den Sorten Silvaner, Schwarzriesling, Chardonnay und alle Burgundersorten. Beim Abbrennen mit „Shark“ sollten die am längsten gewachsenen Triebe nicht länger als 15-20 cm sein. Für eine optimale Wirksamkeit sollte die Konzentration der Brühe bei 0,3 % liegen. Eine gute Benetzung, besonders auch an der Basis der Stockaustriebe, ist Voraussetzung.

Umstrukturierungsanträge
Für eine ordnungsgemäße und zeitnahe Bearbeitung der Umstrukturierungsanträge wird ganz besonders auf eine unverzügliche Zusendung der Pfropfreben- bzw. Tropfschlauchrechnungen an das zuständige Landratsamt hingewiesen, sobald gepflanzt ist bzw. die Schläuche in den Anlagen verlegt sind. Dies gilt auch für evt. abgeänderte Flächenverzeichnisse, wenn sich gegenüber der Antragstellung etwas geändert hat. Wer seinen Gemeinsamen Antrag noch nicht abgegeben hat, kann dies nur noch bis 15. Mai erledigen.

Erosion bei offenen Böden
Zur Verhinderung von Abschwemmungen bei Starkregen sollten besonders unbegrünte Anlagen, überwiegend sind dies ja Junganlagen, mit einer Strohschicht versehen werden. Durch eine dünne Strohschicht kann verhindert werden, dass Regentropfen direkt auf Bodenteilchen aufschlagen. Stroh bremst die Aufschlagsenergie der Regentropfen und ist mit am besten geeignet, Abschwemmungen zu vermeiden.

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