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Säuerung von Wein des Jahrgangs 2012 bald zugelassen

Das bayerische Staatsministerium wird eine Verordnung erlassen, die die Säuerung von Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost, Jungwein und Wein des Jahrganges 2012 zulassen wird. Hierzu wird § 14a der BayWeinRAV angepasst.
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Der Erlass dieser Verordnung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Trotzdem wird davon ausgegangen, dass die Säuerung der oben genannten Produkte des Jahrgangs 2012 rückwirkend zum 1. September 2012 genehmigt wird.
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