Mehrgefahrenversicherung niedriger besteuern
Der Weinbau und andere landwirtschaftliche Kulturen sehen sich immer größer werden Risiken gegenüber, die zum Teil auf den Klimawandel zurückgeführt werden. Die Europäische Kommission weist deshalb dem Risikomanagement bei ihren Reformvorschlägen für die zukünftige Ausgestaltung der Europäischen Agrarpolitik und insbesondere der Förderung und Entwicklung des Ländlichen Raums eine hohe Priorität zu. Wenn die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik Landwirte und Winzer dabei unterstützen will, den Risiken unter anderem mit Mehrgefahrenversicherungen zu begegnen, dann sollte aus Sicht des Deutschen Weinbauverbandes diese Zielsetzung nicht durch eine anders ausgerichtete nationale Fiskalpolitik konterkariert werden.
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Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Versicherungssteuergesetzes ist die Besteuerung der Mehrgefahrenversicherung mit dem hohen Versicherungssteuersatz von 19 Prozent des Versicherungsentgeltes vorgesehen. Mit einer solchen Festlegung würde sich die Absicherung der landwirtschaftlichen Betriebe, eingeschlossen die weinbaulichen Betriebe, gegen Mehrgefahren, die über die Hagelversicherung hinausgehen, deutlich verteuern. Bei der Hagelversicherung ist die Besteuerung auf 0,2 Promille der Versicherungssumme festgelegt. Der DWV unterstützt daher nachdrücklich die Haltung des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf, der sich dafür ausgesprochen hat, dass die Mehrfachgefahrenversicherung steuerlich günstiger zu stellen und ebenso zu...