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Fristverlängerung: Umstrukturierung von Rebflächen in Bayern

Aufgrund der feuchten Witterung hat das Staatsministerium die Abgabefrist für Zahlungsanträge bis 14. Juni 2013 verlängert. Wer bis zu diesem Zeitpunkt seine geplante Pflanzmaßnahme noch nicht abschließen kann, muss bis spätestens 14. Juni 2013 einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim stellen. Rückfragen unter Tel. 0931/9801214.
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