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Jetzt noch Gemeinsamen Antrag stellen

Bis 15. Mai ist der Gemeinsame Antrag (GA) auf Auszahlung der Fördergelder für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen zu stellen.
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Dabei sind auch die Flächenverzeichnisse mit abzugeben. Bis zu diesem Termin sind noch Änderungen im Antrag auf Umstellung und Umstrukturierung möglich. Bei allen Auszahlungen, die eine Summe von 10.000€/ ha überschreiten, muss ein Drahtrahmen vorhanden sein.. Es genügen zwei Endstickel und ein Draht, der aber an den Reben abgelegt werden kann. Bei der Flächenkontrolle nach Einsendung der Rebrechnung an das Amt (bis 15.7.spätestens) muss die Anlage auf diese Weise erstellt sein.
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