DWV zum Autorisierungssystem: "Jetzt ist die Politik gefragt"
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Weber: „Da die Rodungs- und Pflanzzeiten in den Klimazonen Europas unterschiedlich sind, müssen auch die Verwaltungsabläufe für die Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen regional angepasst werden. Es ist vollkommen ausreichend, wenn den Mitgliedstaaten Fristen für die Berichte an die Kommission aufgegeben werden und die Mitgliedstaaten die Verwaltungsfragen zwischen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten selbst festlegen. Dann könnten eingeführte Verfahren in angepasster Form weiter genutzt werden. Dies würde zusätzliche Kosten für Verwaltungsumstellungen vermeiden. Eine derartige Verfahrensweise heißt, mit Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung Ernst machen!“
Weber spricht sich in diesem Zusammenhang für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Wiederbepflanzungen auf der gleichen Fläche, die gerodet wurde, aus und fordert für die Ausübung der Wiederbepflanzung einen deutlich längeren Ausführungszeitraum als von der EU-Kommission vorgesehen. Der DWV und der DRV hatten in völliger Übereinstimmung mit dem europäischen Dachverband COPA-COGECA gefordert, den Mitgliedstaaten mehr Gestaltungsspielräume für die Umsetzung des Genehmigungsverfahrens zu geben. Hierzu zählt aus deutscher Erzeugersicht auch, zur Erhaltung von zukunftsfähigen Weinbaustrukturen einen räumlichen oder unmittelbar räumlichen Zusammenhang als Genehmigungskriterium vorsehen zu können.
Weber unterstreicht, dass er weiterhin auf die Bundesregierung setzt, in engem Schulterschluss mit den anderen Weinbau treibenden Mitgliedstaaten die EU-Kommission zu einem Umdenken zu gewinnen. Weber: „Dank des Einsatzes unseres Bundesministers konnten bereits einige Verbesserungen der ursprünglichen Kommissionsentwürfe erreicht werden. Ich hoffe darauf, dass es ihm gelingt, für die verbleibenden wichtigen Themen eine Lösung im Sinne des deutschen Weinbaus zu erreichen.“
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