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Rebschutzhinweis Nr. 16

Kirschessigfliege bleibt ein Thema

An einzelnen Standorten treten in frühen Rotweinsorten vermehrt Eiablagen auf. Aktuell sind vor allem Flächen mit starkem Randeinfluss und höherem Reifegrad betroffen. Auffällige Rebanlagen sollten der Weinbauberatung gemeldet werden.

von LRA Heilbronn erschienen am 14.08.2025
© Tomasz Klejdysz/shutterstock
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Der Sommer ist mit voller Kraft zurück und über das gesamte Beratungsgebiet zeigen sich derzeit hochsommerlich heiße Temperaturen von teils über 34 °C. Auch in den kommenden Tagen bleibt es sonnig und heiß, eine spürbare Abkühlung ist laut Prognosen vorerst nicht zu erwarten. Der allgemeine Gesundheitszustand der Trauben ist überwiegend gut. Allerdings treten vor allem bei kompakter Beerenstruktur bereits erste Botrytisbefälle in Form kleiner Nester auf.

Kirschessigfliege

Die aktuell sommerlich-heiße Witterung bremst die Entwicklung der Kirschessigfliege (KEF) zwar deutlich. Dennoch zeigen die Ergebnisse des Monitorings, dass in frühen Rotweinsorten wie Acolon, Cabernet Dorsa oder Regent an einzelnen Standorten bereits vermehrte Eiablagen auftreten.

Neben den bekannten Randeffekten durch Wald- oder Heckennähe spielt auch die Kulturführung eine entscheidende Rolle für das Befallsrisiko: Fehlende Entblätterung und stark wüchsige Bestände führen zu weniger widerstandsfähigen Beerenhäuten, während große, schwere Trauben oft übereinander hängen. In einigen Lagen kommen noch Hagelschäden von vor rund drei Wochen hinzu, die offene Beerenstellen hinterlassen und damit Eintrittspforten für die KEF schaffen. Aktuell sind vor allem Flächen mit starkem Randeinfluss und höherem Reifegrad betroffen. Mutmaßlich fand die Eiablage in diesen Flächen bereits in der kühleren Witterungsphase statt. Die dort festgestellten Befallszahlen lassen sich daher nicht ohne Weiteres auf andere Lagen übertragen.

Es ist daher besonders wichtig, die eigenen Bestände sowie vor allem potenziell gefährdete Standorte genau zu beobachten und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Auffällige Rebanlagen sollten der Weinbauberatung gemeldet werden.

Aktuelle Befallsdaten können über die Plattform Vitimeteo-Monitoring unter https://monitoring.vitimeteo.de/ abgerufen werden (? Monitoring ? Klasse „Probe/Bonitur“ ? Gruppe „Schädling“ ? Objekt „KEF Eiablage Probe“).

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise:
  • Generell sind geplante Behandlungen im Vorfeld mit den Vermarktungsbetrieben abzustimmen. Achten Sie auf die Hinweise und Terminvorgaben Ihres Vermarktungsbetriebes.
  • Jeder Bewirtschafter von Rebflächen muss das Befallsrisiko und damit auch die eventuelle Durchführung einer Behandlung auf seinen Flächen selbst festlegen. Es sind unbedingt die an dem jeweiligen Standort vorherrschenden Bedingungen, wie beispielsweise Reife- und Gesundheitszustand der Anlage oder angrenzende Saum- beziehungsweise Heckenstrukturen, zu berücksichtigen.
  • Bei geplanten Insektizidbehandlungen muss die Wartezeit zwingend eingehalten werden.
  • Beachten Sie unbedingt, dass das Mittel Mospilan SG ab dem 18. August nicht mehr eingesetzt werden darf. Somit stehen nur noch Insektizide mit der Klassifizierung bienengefährlich (B1) zur Verfügung.

Alle weiteren Informationen zur KEF hinsichtlich vorbeugender Maßnahmen und insbesondere auch zu den zugelassenen Produkten entnehmen Sie bitte den Empfehlungen zur Bekämpfung der Kirschessigfliege 2025.

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU)

Förderanträge für die Maßnahme Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU) können noch bis zum 31. August 2025 digital über FIONA gestellt werden. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich. In FIONA finden Sie den Antrag im Navigationsbaum unter „Förderanträge“ ? „UuU“. Für eine vollständige Antragstellung müssen insbesondere im Bereich „Maßnahme“ sowie im „Flurstücksverzeichnis“ alle erforderlichen Angaben eingetragen werden. Der Antrag ist am Ende über die Funktion „Antrag einreichen“ digital zu übermitteln.

Gebietsabgrenzungen „Salzberg“, „Remstal“ und „Neckar-Alb“

Zum 1. August 2025 wurden folgende Anpassungen an der Weinbergsrolle vorgenommen.

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Mit der Eintragung in der Weinbergsrolle sind die Änderungen rechtswirksam. Bitte beachten Sie dies unmittelbar bei der Deklaration der geografischen Angaben. Im Falle von Rückfragen empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der Weinkontrolle.


Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt anlassbezogen in Abhängigkeit von der Entwicklung der KEF-Situation.

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