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Württemberg | Rebschutzhinweis Nr. 13

Trockenheit bleibt weiterhin das zentrale Thema im Weinberg

Im aktuellen Rebschutzhinweis bekommen Sie Informationen zur allgemeinen Situation, den aktuellen Arbeiten im Weinberg, Pflanzenschutz, Herbiziden und Sonstigem.

von Redaktion Quelle LRA Heilbronn erschienen am 18.07.2025
Die Trauben befinden sich derzeit je nach Lage und Sorte zwischen dem Beginn und dem Ende des Traubenschlusses. © LRA Heilbronn
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Allgemeine Situation

Obwohl die Tageshöchsttemperaturen derzeit meist unter 30 °C liegen und der Himmel häufig bedeckt ist, bleibt die Trockenheit weiterhin ein zentrales Thema. Regen wird zwar regelmäßig angekündigt, doch meistens ziehen die Schauer vorbei oder bringen nur örtlich begrenzte Niederschläge. In der vergangenen Woche fielen regional lediglich bis zu 5 mm. Mengen, die kaum zur Entspannung der angespannten Wassersituation beitragen. Auch bis Mitte nächster Woche ist nicht mit ergiebigem Regen zu rechnen. Für Sonntag und Montag sind vereinzelt schwache Schauer oder kurze Gewitter möglich, insgesamt bleibt das Wetter jedoch überwiegend trocken. Ab Donnerstag ist mit einem deutlichen Temperaturanstieg zu rechnen. Mit dem zunehmenden Einfluss eines Hochdruckgebiets stellt sich ab kommender Woche wieder eine stabile, sonnige und heiße Wetterlage ein.

Die Trauben befinden sich derzeit je nach Lage und Sorte zwischen dem Beginn und dem Ende des Traubenschlusses. In frühen Lagen und bei frühreifenden Rotweinsorten, sind bereits erste gefärbte Beeren zu beobachten. Rebanlagen mit Trockenstress weisen aktuell einen sichtbaren Entwicklungsrückstand gegenüber gut mit Wasser versorgten Standorten auf. Insgesamt entspricht der Stand der phänologischen Entwicklung derzeit etwa dem Niveau der ebenfalls frühen Jahre 2022 und 2024.

Weinbauliche Arbeiten

Grundsätzlich wird das Fortführen der Zusatzbewässerung in trockengestressten Anlagen empfohlen. Wenn das Wasser jedoch mittels Tankwagen herangefahren werden muss, sollten die Kosten durch Transport- und Arbeitsaufwand zwingend im Auge behalten werden. Sofern keine Bewässerungsmöglichkeit besteht, sollte zeitnah in jüngeren Anlagen mit erhöhter Ertragserwartung eine entsprechende Stockentlastung durch Trieb- und Traubenreduktion durchgeführt werden.

In Lagen und Sorten mit erhöhter Anfälligkeit gegenüber Stiellähme kann zur Vorbeugung ein magnesiumhaltiger Blattdünger wie zum Beispiel Bittersalz (bis dreiprozentig) oder Präparate auf Basis von Magnesiumoxid (zum Beispiel Lebosol Magnesium 400 SC, Folicin Magnesium) eingesetzt werden. Bei einem geplanten Einsatz ist unbedingt die Anwendungsempfehlung (Gebrauchsanleitung) in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln, die mögliche Verbrennungsgefahr beziehungsweise die verschlechterte Aufnahme der Blattdünger in Trockenphasen zu beachten.

Pflanzenschutz

Der Pflanzenschutz befindet sich in der finalen Phase. In Anbetracht des Neuzuwachses und des geplanten Abschlusstermins kann der Spritzabstand in befallsfreien Anlagen im Bereich von zwölf bis 14 Tage liegen. Für die verbleibenden Oidiumbehandlungen wird dabei allgemein die höchstzugelassene Aufwandmenge empfohlen. Eine Ausnahme gilt bei Belanty: hier ist die Aufwandmenge entsprechend der tatsächlich behandelten LWF zu berechnen. Hinsichtlich der Peronosporamittel beachten Sie bitte die untenstehenden Anmerkungen zur Pflanzenschutzreduktion.

Die Vorgaben der Absatzorganisationen hinsichtlich der Mittelwahl bei den verbleibenden Behandlungen sind verpflichtend einzuhalten.

Oidium

Die überwiegende Zahl der Rebanlagen zeigt sich absolut befallsfrei, punktuell wird jedoch Oidium-Befall insbesondere bei der Rebsorte Trollinger berichtet. Die Infektionsanfälligkeit der Beeren nimmt jetzt grundsätzlich ab. Ein Überwachsen aus einem befallenen Traubengerüst auf die Beeren ist jedoch weiterhin möglich.

Die mäßig warme Witterung mit erhöhter Luftfeuchtigkeit ist optimal für die Pilzentwicklung, „schlummernde Infektionen“ sollten nun sichtbar sein. Stellen Sie durch intensive Kontrollen sicher, dass kein Befall in ihren Anlagen unentdeckt bleibt. Bei deutlich auftretendem Befall sollten zeitnah Stoppmaßnahmen mit Bicarbonaten in Erwägung gezogen werden.

Wo noch zwei organische Mehltaubehandlungen geplant sind, können unter Berücksichtigung des Resistenzmanagementes jetzt nochmals Belanty („G“), Dynali („R/G“) oder Talendo („J“) zum Einsatz kommen, in unkritischen Anlagen im einmaligen Einsatz auch die Wirkstoffgruppe „K“ mit Vivando oder Kusabi.

Alternativ kann im Sinne der Pflanzenschutzreduktion, und vor allem wenn die Möglichkeiten im Rahmen des Resistenzmanagementes ausgeschöpft sind, eine Behandlung mit Vitisan + Netzmittel beziehungsweise Kumar durchgeführt werden. Für die letzte Behandlung können in unkritischen Anlagen dann reine Azolpräparate wie Topas oder Sarumo (nur bis Ende Traubenschluss BBCH 79) oder auch Vitisan + Netzmittel beziehungsweise Kumar eingeplant werden.

Wichtig: Beachten Sie bei Ihrer Mittelplanung, dass azolhaltige Produkte (Resistenzbuchstabe „G“) insgesamt maximal viermal pro Saison ausgebracht werden sollen.

Pernospora

In vielen Rebanlagen zeigen sich derzeit weder an den Blättern noch an den Trauben Befallsstellen von Peronospora. Grundsätzlich ist bei den aktuell anstehenden Pflanzenschutzmaßnahmen der Einsatz der jeweils höchsten zugelassenen Aufwandmenge möglich. Aufgrund des geringen Neuzuwachses und des insgesamt niedrigen Befallsdrucks durch Rebenperonospora kann jedoch in diesem Jahr eine Reduktion der Pflanzenschutzmittelmenge in der Regel ohne erhöhtes Risiko erfolgen.

Aktuell kann daher im Sinne der Pflanzenschutzreduktion nach guter fachlicher Praxis und unter Berücksichtigung der Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes in den letzten Behandlungen mit der zwei- bis dreifachen Basisaufwandmenge der notwendige Schutz mit einem vorbeugenden Kontaktmittel wie zum Beispiel Folpan 80 WDG oder Folpan 500 SC erreicht werden. Alternativ sind auch Kupferpräparate mit entsprechend reduzierter Aufwandmenge von circa 100 bis 150 g Reinkupfer pro ha möglich. Dies bestätigen auch die Versuchserfahrungen der Rebschutzkollegen an der LVWO Weinsberg.

Herbizide

Die anhaltende Trockenheit bremst das Unkrautwachstum in vielen Weinlagen, sodass ein weiterer Herbizideinsatz in diesem Jahr häufig nicht erforderlich ist. Sollte dennoch eine Anwendung notwendig sein, sollte diese bis spätestens Ende Juli erfolgen. Dabei ist unbedingt auf die Einhaltung der geltenden Wartezeiten zu achten. Eine Übersicht der im Weinbau zugelassenen Herbizide steht unter folgendem Link zur Verfügung.

Tiefhängende Schnabeltriebe dürfen auf keinen Fall von Herbiziden getroffen werden, beim Einsatz glyphosat- oder wuchstoffhaltiger Produkte gilt dies auch für Stockausschläge. Aus aktuellem Anlass wird nochmal dringend darauf hingewiesen, dass in Flächen, die in Wasserschutz- beziehunsgweise Quellschutzgebieten (WSG/QSG) liegen, der Wirkstoff Glyphosat nicht mehr verwendet werden darf.

Für die Windenbehandlung in WSG/QSG stehen im Rahmen einer Stockaustriebbehandlung die Abbrenner-Präparate Quickdown, Shark oder Beloukha zur Verfügung. Die entsprechenden Sorteneinschränkungen sind zu beachten. Alternativ kann in WSG/QSG zur nachhaltigen Winden- und Distelbekämpfung auch das wuchsstoffhaltige Produkt U46 M-fluid unter Beachtung der Anwendungsbedingungen (Temperatur < 25 °C, niedrige Luftfeuchte, Thermik) eingesetzt werden.

Bei einem geplanten Einsatz des Gräserprodukts Fusilade Max sollte für eine verbesserte Wirkung eine Phase mit höherer Luftfeuchtigkeit genutzt werden. Zum Niederhalten von mehrjährigen Gräsern wie zum Beispiel Quecke ist dann die erhöhte Aufwandmenge anzuwenden. Achtung: Die Zulassung des Gräserproduktes Focus Ultra ist auf den Vorblütebereich (bis BBCH 61, Blühbeginn) beschränkt.

Erfahrungsaustausch für Winzer auf der Burg Wildeck

Die Bio-Musterregion Heilbronner Land und die LVWO Weinsberg laden am Donnerstag, 24. Juli 2025, von 15:00 bis 18:00 Uhr zum Erfahrungsaustausch auf die Burg Wildeck ein. Jochen Konradi (LVWO) und Uwe Schoch (Betriebsleiter Burg Wildeck) stellen aktuelle Anbaustrategien und Versuchsanstellungen an der Außenstelle vor. Katja von Mentzingen (Bio-Musterregion) spricht mit den Teilnehmenden über mögliche gemeinsame Aktivitäten im Bio-Weinbau. Außerdem gibt es Informationen zum aktuellen Stand der Pflanzenschutzmittelzulassungen sowie erste Praxiserfahrungen aus dem Jahr 2025. Im Anschluss bleibt ausreichend Zeit für persönlichen Austausch und Gespräche. Vorschläge für gemeinsame Aktionen sind willkommen.

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an julia.berlichingen@bioregion-heilbronnerland.de oder über die WhatsApp-Gruppe.

Sonstiges

  • Bei anstehenden Behandlungen ist der vierfache Basisaufwand bei der Ermittlung der Mittelmenge zugrunde zu legen.
  • Brennnesseln jetzt stehen lassen! Überträgerzikaden der Schwarzholzkrankheit werden durch die Entfernung ihrer Wirtspflanzen (zum Beispiel Brennnesseln) gezwungen, andere Pflanzen, zum Beispiel die Rebe anzufliegen.
  • Erzeuger von Tafeltrauben müssen an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen aus denen später möglicherweise Esstrauben geschnitten und in den Verkehr gebracht werden.
  • Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel – insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz- sind zu beachten.
  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegränder und Böschungen ist nicht zulässig.
  • Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation oder Oberflächengewässer gelangen.
  • Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen.
  • Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.
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