Minister Bonde zur aktuellen Zulassungsänderung von SpinTor und combi-protec
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Konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten
„Ein besonderes Anliegen war es uns, die Imkerverbände von Anfang an eng einzubinden, da sowohl SpinTor als auch Piretro Verde bienengiftig sind und deshalb bei der Anwendung spezielle Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden müssen. Es ist erfreulich, dass alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten, um den Weinjahrgang 2014 vor Schäden durch die Kirschessigfliege möglichst zu bewahren – ohne das Wohl der Bienen aus den Augen zu verlieren“, so Bonde. Nach dem aktuellen Kenntnisstand sind zur optimalen Bekämpfung der Kirschessigfliege vorbeugende Maßnahmen wie eine Entblätterung der Traubenzone und das Entfernen abgeschnittener Trauben aus dem Weinberg, gegebenenfalls zusammen mit dem termingerechten Einsatz von SpinTor, das am besten wirksame Verfahren.
Hintergrundinformationen:
Das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg hat auf Basis des Paragrafen 22 Pflanzenschutzgesetz eine Kombination des Insektizids SpinTor mit dem Köder combi-protec genehmigt. Die Ausbringungsmenge von SpinTor kann durch den Einsatz von combi-protec auf bis zu 5 Prozent der ursprünglichen Aufwandmenge reduziert werden. Für diese Kombination wurde die Wartezeit nach Ausbringung von 14 auf 7 Tage verkürzt.
Zusätzlich hat die Landesverwaltung die Anträge beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von Handelsunternehmen zum Parallelimport von Produkten mit demselben Wirkstoff aus dem Ausland begleitet und unterstützt. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem zugelassenen Handelsprodukt SpinTor kam es in den letzten Wochen zu Lieferengpässen. Nach aktuell vorliegenden Informationen wurden die Verfügbarkeit inzwischen durch den Hersteller verbessert. Damit ist die Möglichkeit einer Bekämpfung der Kirschessigfliege nach guter fachlicher Praxis mit SpinTor und combi-protec gegeben.
Die Weinbauverbände bemühen sich derzeit um eine Notfallzulassung nach für die Indikation Kirschessigfliege für das im Weinbau gegen Traubenwickler bereits zugelassene Handelsprodukt Piretro Verde beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), da dieses Mittel nur einen Tag Wartezeit hat und somit auch in spätreifenden Sorten eingesetzt werden könnte. Die Entscheidung der zuständigen Bundesbehörde ist abzuwarten. Eine Anwendung des Mittels gegen die Kirschessigfliege ist derzeit pflanzenschutzrechtlich nicht zulässig. Das Mittel Piretro Verde hat wie Spintor eine B1-Auflage (bienengefährlich).
Bei allen Empfehlungen zur Bekämpfung ist der Bienenschutz besonders zu beachten. Die Maßnahmen gemäß Bienenschutzverordnung sind mit den örtlichen Imkerverbänden beziehungsweise den Landesverbänden abzustimmen und die Runden Tische „Bienenschutz“ zu informieren. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) empfiehlt Winzerinnen und Winzern dringend, im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit im Einzelfall direkt mit betroffenen Imkerinnen und Imkern Kontakt aufzunehmen. Das MLR hat am 18. August 2014 die nachgeordneten Behörden und die Forschungsanstalten über die notwendigen Bienenschutzmaßnahmen informiert.
Derzeit führen die beiden Weinbauanstalten des Landes in Freiburg und Weinsberg umfassende Versuche zu den Möglichkeiten der Bekämpfung der Kirschessigfliege durch. Weiterhin ist geplant, im Verbund der weinbautreibenden Bundesländer und den Kollegen aus Südtirol zeitnah nach Abschluss der Auswertung des Jahres 2014 einen Erfahrungsaustausch zum Umgang mit diesem neuen Schaderreger durchzuführen. Hierzu sollen auch die Erfahrungen aus dem Obstbau einbezogen werden.
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