Franken: Förderung von Spezialmaschinen in Steillagen und von Witterungsschutz für Sonderkulturen
Ab sofort können Anträge nach dem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) eingereicht werden. Das neue Programm ist ein rein aus Landesmitteln finanziertes Investitionsförderprogramm.
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Erstmals können aus diesem Programm auch Weinbaubetriebe gefördert werden für:
- Witterungsschutzeinrichtungen im Obst-, Garten- und Weinbau und in Sonderkulturen,
- Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Weinbau.
Die Anschaffung folgender Maschinen und Geräte kann gefördert werden:
- Steilhangsicherungen,
- Quadtrack Weinbergschlepper (z. B. Antonio Carraro Mach 4),
- Handgeführte und Aufsitzraupen inkl. hydraulisch angetriebener Anbaugeräte,
- Seilwinden inkl. Antrieb und Seil,
- Seilzugtransportschlitten, Sitzpflug etc.,
- Steillagenmechanisierungssystem (SMS) inkl. Trägereinrichtung, Anbaugeräten und Steuerungssystemen,
- Raupenmechanisierungssystem (RMS) inkl. Trägereinrichtung, Steuerungssystemen und Anbaugeräten, die speziell für dieses System konzipiert sind,
- Steillagenvollernter,
- Einschienenbahnen (komplettes System),
- Schrägaufzug mit Seilwindenantrieb,
- Schienensystem für RMS Bewirtschaftung,
- Ferngesteuerte Geräteträger,
- Festinstallierte Versorgungseinrichtungen für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Schlauchspritzverfahren.
Antrag stellen können Betriebe, die mindestens 0,25 ha Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen bewirtschaften und die erzeugten Trauben/Weine auch vermarkten sowie Maschinengemeinschaften, deren Mitglieder mindestens 4 ha Rebfläche in Steil- und Terrassenlagen bewirtschaften müssen.
Zuwendungsfähige Investitionen werden mit einem Zuschuss von bis zu 25 % gefördert. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 5.000 € (netto). Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 100.000 € (netto) begrenzt. Die Förderobergrenzen können in der Förderperiode 2014 bis 2020 höchstens einmal ausgeschöpft werden.
Anträge können kontinuierlich das ganze Jahr über gestellt werden. Ein Auswahlverfahren findet nicht statt.
Die vollständigen Anträge werden vom Antragsteller direkt am jeweils örtlich zuständigen AELF mit Fachzentrum L 3.12 Einzelbetriebliche Investitionsförderung (Kulmbach) eingereicht. Soweit Anträge an anderen ÄELF oder der LWG eingehen, werden diese direkt an das EIF-Fachzentren weitergeleitet. Eine Vorprüfung der Anträge durch die ÄELF bzw. LWG erfolgt nicht.
Auskunft erteilen:
LWG, Abteilung Weinbau, Sachgebiet Beratung, Förderung und Ökonomie:
Paul Streng: Tel: 0931/9801-213, E-Mail: paul.streng@lwg.bayern.de
Peter Schwingenschlögl: Tel.: 0931/9801-553
E-Mail: peter.schwingenschlögl@lwg.bayern.de
Edgar Sauer: Tel.: 0931/9801-561, E-Mail: edgar.sauer@lwg.bayern.de
EIF Fachzentrum Kulmbach
AELF Kulmbach
Trendelstraße 7
95326 Kulmbach
Telefon: +49 9221 5007-0
Fax: 09221 5007-777
E-Mail: poststelle@aelf-ku.bayern
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