Närhrstoffbergleich: kostenloses Berechnungsprogramm herunterladen
Die Düngeverordnung verlangt eine Bilanzierung der Nährstoffe Stickstoff und Phosphat.
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Nur Betriebe über 10 ha Fläche sind zur jährlichen Erstellung eines Nährstoffvergleiches verpflichtet. Dieser ist auf Betriebsebene bis 31. März für das abgelaufene Düngejahr zu erstellen. Die Aufzeichnungen sind mindestens 7 Jahre nach dem Ablaufen des Düngejahres aufzubewahren.
Für Stickstoff und Phosphat sind aus den Nährstoffvergleichen der vorausgegangenen Düngejahre Durchschnittswerte zu berechnen. Dabei ist für Stickstoff der Durchschnitt der letzten 3 Jahre und für Phosphat der letzten 6 Jahre zu errechnen.
Ein kostenloses Berechnungsprogramm sowie einen PDF-Vordruck für den mehrjährigen betrieblichen Nährstoffvergleich finden Sie im Anhang.
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