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Franken: Infos zur Steillagenförderung und Betriebsprämie

Noch bis 27.02.2015 können Weinbaubetriebe bei ihren zuständigen Landwirtschaftsämtern wieder Steillagenförderung im Rahmen von Kulap stellen. Förderfähig sind Weinberge ab 47% Hangneigung, klassische Seilzuglagen und Terrassenlagen, die in Handarbeit bewirtschaftet werden müssen. Die Fördersätze liegen zwischen 1.300 Euro und 3.500 Euro. Die Förderung wird als Erschwerniszuschuss gezahlt und ist deshalb an keine weiteren Auflagen gebunden.
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Auf Grund der erhöhten Fördersätze sollten auch Betriebe, die wegen ihrer Flächengröße bisher keine Förderung erhalten haben, prüfen, ob nun eine Antragsstellung erfolgen kann.

Erstmals Betriebsprämie

Ab Mitte März bis 15.Mai 2015 können in diesem Jahr erstmals Weinbaubetriebe bei Abgabe ihres Mehrfachantrages Betriebsprämie (Zahlungsansprüche) beantragen. Eventuell alte vorhandene Zahlungsansprüche haben keine Gültigkeit mehr Die Beantragung ist allerdings erst bei einer Betriebsfläche ab 1ha möglich Die Prämie kann sich folgendermaßen zusammensetzen:

  • 187 Euro Basisprämie,
  • 87 Euro Prämie für Greening (kein zusätzlicher Aufwand für Weinbau),
  • 50 Euro Umverteilungsprämie für die ersten 30ha,
  • 30 Euro für weitere 16ha,
  • Junglandwirteförderung von 44 Euro (unter 40 Jahre)

WICHTIG:
Die Betriebsprämie kann nur heuer im Jahr 2015 für die nächsten 5 Jahre beantragt werden!!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges AELF

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