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Rheinland-Pfalz

Jetzt Herbstantrag stellen

Der Antragszeitraum für die Förderung der Umstrukturierung von Rebflächen wurde erweitert. Winzerinnen und Winzer aus Rheinland-Pfalz können zwischen dem 15. September 2025 und dem 30. September 2025 einen Antrag stellen.

von Redaktion Quelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz erschienen am 20.08.2025
Mit dem zusätzlichen Antragsverfahren erhalten Winzerinnen und Winzer die Möglichkeit, die Flächen im Winter mit Rodeerlaubnis zu räumen. © Natalie Krampfl
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Diese Meldung betrifft den Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für Umstellungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen im Weinbau. Das Förderprogramm umfasst ein zweiteiliges Antragsverfahren. Teil 1 betrifft die Rodung der Flächen im Herbst 2025 oder Frühjahr 2026. Das gilt sowohl für Flächen, die für Neuanpflanzungen vorbereitet werden sollen, als auch für die ordnungsgemäße Räumung von Weinbergen, die nicht mehr bewirtschaftet werden.

Der Antragszeitraum für Teil 1 für die Maßnahme „Umstrukturierung“ endete eigentlich am 2. Juni 2025. Nun eröffnet Weinbauministerin Daniela Schmitt den Winzerinnen und Winzern in Rheinland-Pflaz einen weiteren Antragszeitraum. Vom 15. September 2025 bis zum 30. September 2025 kann der sogenannte Herbstantrag gestellt werden.

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz empfiehlt, den Antrag digital über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer zu stellen. Alternativ können Anträge hier heruntergeladen und bis zum 30. September 2025 (Ausschlussfrist) unterschrieben bei der zuständigen Kreisverwaltung eingereicht werden. 

Hinweis: Flächen, die bereits im Mai 2025 im Antrag Teil 1 beantragt wurden, sind im Herbstantrag nicht mehr aufzuführen. Das Antragsverfahren für Teil 2 beginnt am 2. Januar 2026 und endet am 2. Februar 2026.

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